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Geflügelpest in Mitteldeutschland Geflügelpest in Mitteldeutschland: Warum die Stallpflicht jetzt kreisweit gilt

Von Diana Dünschel 15.01.2021, 07:45
Bei dem Ausbruch der Geflügelpest vor zwei Jahren haben Mitarbeiter des Veterinäramtes des Kreises Kontrollen durchgeführt.
Bei dem Ausbruch der Geflügelpest vor zwei Jahren haben Mitarbeiter des Veterinäramtes des Kreises Kontrollen durchgeführt. Peter Wölk

Merseburg - Die Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest gilt ab sofort im gesamten Saalekreis. Bisher waren die Stadt Querfurt und die Verbandsgemeinde Weida-Land davon ausgenommen, es gab lediglich eine entsprechende Empfehlung. Das nahm der Kreis mit Wirkung vom Donnerstag zurück und ordnete die Stallpflicht generell an. Damit gilt die Allgemeinverfügung jetzt auch für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse an der Grenze zum Kreis Mansfeld-Südharz.

Die Risikobeurteilung habe sich in den vergangenen Tagen verändert, heißt es zur Begründung. Die Geflügelpest sei in jeweils einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Nordhausen und im Landkreis Leipzig ausgebrochen. Thüringen und Sachsen würden direkt an Sachsen-Anhalt angrenzen. Dies erhöhe die Gefahr eines hiesigen Ausbruchs und der Einschleppung des Virus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zusätzlich, zumal in Querfurt und den Ortsteilen die Geflügeldichte sehr hoch sei und es insbesondere auch Großbestände gebe.

Wie schütze ich meine Tiere?

Eine Infektion würde hier besonders große wirtschaftliche Verluste und natürlich die vorzeitige Beendigung vieler Tierleben mit sich bringen, was es zu vermeiden gelte.

Neben der Allgemeinverfügung hat der Saalekreis ein Merkblatt veröffentlicht: „Gefahr Geflügelpest. Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby- und Kleingeflügelhalter“. Darin wird darauf verwiesen, dass neben geschlossenen Ställen auch Schutzvorrichtungen aus einer dichten überstehenden Dachabdeckung aus Hohlkammerstegplatten, Welldachplatten, Dachpappe oder festen gestützten Planen samt einer Seitenbegrenzung aus Volierendraht, engmaschigem Maschendraht oder festen Netzen möglich seien.

Eindringen von Wildvögeln verhindern

Frische Luft und Tageslicht seien den Tieren so sicher. Aber ein Eindringen von Wildvögeln werde verhindert. Zum Schutz der Tiere sollte das Geflügel nur an Orten gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Insbesondere Futter, Einstreu und andere Materialien seien wildvogelsicher aufzubewahren, ergänzt der Kreis.

Die Stallpflicht für den überwiegenden Teil des Kreises war bereits am 16. Dezember erlassen worden. (mz)