Barnstädtern stinkt es Barnstädtern stinkt es: Anwohner klagen über Geruchsbelästigung durch Schweinemast

Barnstädt - „Als Anwohner wird euch das nicht befriedigen.“ Ralf Hägele wusste, dass er bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Barnstädt einen schweren Stand hatte. Schließlich war der Geschäftsführer des Agrarunternehmens Barnstädt dorthin eingeladen worden, weil es vielen Anwohnern stinkt. Gerade im westlichen Ortsteil Göhritz fühlen sie sich durch den Geruch der nahen Schweinemastanlage und des benachbarten Güllesammelbehälters belästigt.
Hägele weiß um das Geruchsproblem. Auch in Thüringen, wo man eine größere Anlage betreibe, habe er sich deswegen Fragen von Anwohnern stellen müssen. Den Barnstädtern antwortete er nun zunächst: „Ich muss mich da hinter der geltenden Gesetzeslage verstecken. Die halten wir ein und das wollen wir auch weiterhin.“ Technische Einrichtungen wie ein Luftwäscher, um den Geruch aus dem Stall zu reduzieren, seien, noch nicht vorgeschrieben, argumentierte der Agrarunternehmer und verwies darauf, dass die Anlage derzeit nur mit drei Viertel der genehmigten Tierzahl betrieben werde. Zudem habe es dieses Jahr kaum Wind gegeben, weshalb der Geruch das Dorf stärker getroffen habe und nicht verweht wurde.
Gesetzliche Werte schreiben vor, wie häufig es anteilig durch die Anlagen zu Geruchsbelästigungen kommen darf
Die gesetzlichen Werte schreiben vor, wie häufig es anteilig durch die Anlagen zu Geruchsbelästigungen kommen darf. Laut Saalekreis ist etwa für „Dorfgebiete“ durch Tieranlagen eine Geruchsstundenhäufigkeit von 15 Prozent zulässig. In begründeten Einzelfällen können es 20 Prozent sein.
Ein Gemeinderat zeigte sich mit Hägeles Ausführungen unzufrieden: „Es ist Aufgabe des Agrarunternehmens, dass es nicht stinkt.“ Bürgermeister Otto Weber wies daraufhin, dass gerade der Güllebehälter als Gestanksquelle gesehen werde. Auch hier relativierte Hägele: Eigentlich dürfte der nur zum Geruchsproblem werden, wenn die Landwirte die Gülle vor dem Ausfahren umrühren würden. Das geschehe nur drei Mal pro Jahr für jeweils ein bis zwei Tage.
Bei Neubauten wäre eine Abdeckung gesetzlich vorgeschrieben
Bei Neubauten wäre eine Abdeckung gesetzlich vorgeschrieben, für bestehende Anlagen nicht. „Der Bau einer Abdeckung würde 7.000 bis 8.000 Euro kosten.“ Das verdiene man mit der Schweinemast nicht mehr. Laut Kreis ist eine Abdeckung allerdings bereits seit 1986 vorgeschrieben.
Die Diskussion im Gemeinderat schien in eine Sackgasse zu laufen. Doch dann die überraschende Wende: Rat und Hägele einigten sich doch noch auf eine mögliche Lösung für das Geruchsproblem. Die dreht sich um die Biogasanlage, die das Unternehmen weiter westlich im Ort errichten will. Die Anlage soll mit der Gülle aus der Schweinemast betrieben werden. Hägele will nun prüfen, ob man diese über eine Rohrleitung vom Stall zur Anlage pumpen kann. So könnte man sich aus Sicht des Unternehmens gegebenenfalls auch die täglichen Transportfahrten auf der Strecke sparen. Auf jedem Fall werde die Gülle vor Ort am Stall nicht mehr so lange gelagert.
„Was das für die Geruchsbelästigung bedeutet, weiß ich noch nicht.“
Wann die Anlage in Betrieb gehen wird, ist derzeit allerdings unklar: Eigentlich sei geplant gewesen, in diesem Herbst zu bauen, berichtete Hägele, der Baubeginn sei nun aber noch offen. Derweil fürchtete Bürgermeister Weber nach den Ausführungen, dass auf seine Einwohner eine neue Geruchsbelästigung zukommen könnte.
Hägele hatte nämlich erklärt, dass das Unternehmen darüber nachdenke, in den mittlerweile ungenutzten offenen Rinderställen Schweine auf Strohhaltung unterzubringen. Wenn man Abnehmer dafür fände, wären die Rinderanlagen dafür optimal. Bis zu 1.500 Schweine könnten dort gehalten werden, erklärte Hägele: „Was das für die Geruchsbelästigung bedeutet, weiß ich noch nicht.“ (mz)