Ärger mit Drohnenpiloten Ärger mit Drohnenpiloten: Zahl der Ordnungswidrigkeiten steigt

Merseburg/Querfurt - Kaum ist das Weihnachtsfest vorbei, könnte es auch am Himmel über dem Saalekreis wieder etwas voller werden. Grund ist die ein oder andere Drohne, die sicher auch in diesem Jahr bei vielen Menschen unter dem Weihnachtsbaum lag. Wer die Fluggeräte aufsteigen lassen will, der muss jedoch einiges beachten, sonst gibt es womöglich Ärger.
Erst in dieser Woche hatte die Polizei über Ermittlungen nach einem Vorfall in Großkugel berichtet, bei dem eine Drohne über einem privaten Grundstück flog und möglicherweise Fotoaufnahmen gemacht hatte.
Probleme mit den Behörden
Wie das Landesverwaltungsamt in Halle jetzt auf MZ-Anfrage mitteilte, ist die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Drohnenpiloten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Bedingt sind die Probleme mit den Behörden sicher auch durch eine Verschärfung, die nun schon seit zwei Jahren gilt. Seit Oktober 2017 müssen Anfänger wie Laien nämlich einen Drohnenführerschein ablegen, wenn ihre Geräte die Gewichtsgrenze von zwei Kilogramm überschreiten. Wie viele Drohnenpiloten aus dem Saalekreis das getan haben, dazu gibt es keine konkreten Zahlen.
Verschärfung in Form des Drohnenführerscheins
Bundesweit registrierte das zuständige Luftfahrtbundesamt für 2017 jedoch 2.610 Kenntnisnachweise, die von sogenannten anerkannten Stellen abgenommen wurden. Im vergangenen Jahr waren es mit 4.068 schon fast doppelt so viele, wie die Behörde mitteilte.
Im Falle einer gewerblichen Nutzung von Drohnen muss das Landesverwaltungsamt in Halle zudem eine Aufstiegserlaubnis erteilen. Deren Zahl ist seit 2017 wiederum gesunken. Auch daran lässt sich die Verschärfung in Form des Drohnenführerscheins ablesen. Wurden 2016 noch 304 Aufstiegserlaubnisse durch das Landesverwaltungsamt erteilt, waren es 2017 nur noch 289. Im vergangenen Jahr waren es 130, in diesem Jahr waren es zuletzt 188 Genehmigungen.
Im vergangenen Jahr sprang die Zahl auf 43 Verfahren
Doch nicht nur das: Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen seit 2017 auch mit einer Plakette versehen sein, auf der Name und Adresse des Betreibers stehen. Bei den Ordnungswidrigkeitsverfahren hingegen ging die Zahl zuletzt nach oben.
Das Landesverwaltungsamt hatte im Jahr 2014 lediglich vier solcher Verfahren wegen des unbefugten Nutzens von Drohen verzeichnet, in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zehn. Im vergangenen Jahr sprang die Zahl auf 43 Verfahren, im Dezember waren es schon 32, wie die Behörde weiter mitteilte.
„Ab Juli 2021 werden Flugverbotszonen durch Geozonen ersetzt“
„Im neuen Jahr kommen neue Regelungen zum Betrieb von Drohnen hinzu“, kündigte bereits Behördensprecherin Denise Vopel an. Je nach Betriebsrisiko werden Drohnen nach der EU-Verordnung ab Juli in die Kategorien erlaubnisfrei, erlaubnispflichtig und zulassungspflichtig unterteilt. Die Anforderungen im Falle der letzteren Kategorie unterscheiden sich kaum von denen an die bemannte Luftfahrt, nur dass bei Drohnen eben kein Pilot an Bord ist.
„Ab Juli 2021 werden Flugverbotszonen durch Geozonen ersetzt“, sagt Vopel. Dabei werden vordefinierte geografische Gebiete virtuell eingezäunt. Dringt eine Drohne in diesen Raum ein, wird Alarm geschlagen oder das Geräte kann in diesen Bereichen weder starten noch fliegen. Die maximale Flughöhe wird zudem auf 120 Meter festgesetzt. (mz)