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Saalekreis Saalekreis: Doppeljob kostet Madl 86.000 Euro

Von HENDRIK KRANERT-RYDZY 29.06.2011, 05:36
Thomas Madl (CDU) (FOTO: DAPD)
Thomas Madl (CDU) (FOTO: DAPD) dapd

Halle (Saale)/MZ. - Überraschendes Ende inder Doppeljob-Affäre des Ex-LandtagsabgeordnetenThomas Madl: Der 54-Jährige wird knapp 86.000Euro an Zuschüssen an den Landtag zurückzahlen- verteilt auf zehn Jahre. Ursprünglich beliefsich die Forderung auf 226.000 Euro plus Zinsen,insgesamt rund 290.000 Euro. Madls Anwaltakzeptierte am Mittwoch einen vom VerwaltungsgerichtHalle vorgeschlagenen Vergleich; auchdie Landtagsverwaltung ging darauf ein. DerVorsitzende Richter, Volker Albrecht, sprachvon einem deutschlandweit "einzigartigen Vorgang",mit dem sich das Gericht in der "Affäre Madl"habe beschäftigen müssen.

Madl hatte als CDU-Landtagsabgeordneter von2002 bis 2009 eine Mitarbeiterin in Vollzeiteingestellt, die bereits einen 40-Stunden-Jobhatte. Nach Auffassung des Landtages hatteMadl die Verwaltung bei der Angabe der tatsächlichenBeschäftigungsverhältnisse "arglistig getäuscht",weil er angab, dass seine Mitarbeiterin nureiner weiteren Nebentätigkeit nachgehe. Dadas Abgeordnetengesetz aber bis heute denParlamentariern keinen Nachweis abverlangt,was ihre Wahlkreismitarbeiter tatsächlichleisten, fiel die Doppelbeschäftigung jahrelangnicht auf. Aufgrund der unklaren Rechtslage stellte die Staatsanwaltschaft bereits einStrafverfahren gegen Madl wegen Betruges ein.

Das Gericht machte deutlich, dass es mit derderzeitigen Regelung im Abgeordnetengesetzkein Problem habe. "Je weniger aber geregeltist, desto verantwortungsvoller muss der Abgeordneteselbst mit den Regeln umgehen", sagte RichterAlbrecht. Er deutete allerdings an, dass ausformalen Gründen das Gericht pro Madl entschiedenhätte, weil man den von der Landtagsverwaltungbeschrittenen Weg zur Rückforderung als falschansehe. Selbst Madls Anwalt, Frank Meyer,erklärte, ein Prozessgewinn sei für seinenMandaten nur als "Pyrrhussieg" anzusehen.Madl müsste dann mit einer Berufung oder einemneuen Verfahren rechnen. Ein solches hattedie Landtagsverwaltung bereits in Aussichtgestellt. Dann hätte Madl nachweisen müssen,in welchem Umfang seine Mitarbeiterin tatsächlichfür ihn gearbeitet habe. "Das kostet Zeitund Geld", hatte Richter Albrecht gesagt.

Der Jurist der Landtagsverwaltung, ErhardVogt, reagierte auf das Vergleichsangebotüberrascht, akzeptierte es aber: "Eine erneuteKlage wäre mit einer sehr komplizierten Beweisaufnahmeverbunden und die Frage steht, ob am Endeein besseres Ergebnis für den Landtag herauskommt." Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU)betonte, dass man zu Recht Rückforderungsansprüchgeltend gemacht habe. Bei der Summe, die Madlerstatten muss, handelt es sich um den Netto-Verdienstseiner Ex-Mitarbeiterin.