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Prozess Prozess: Call-Boy klagt vor dem Arbeitsgericht

Von Katrin Löwe 09.02.2006, 16:45

Halle/MZ. - Mit pikanten Details wird sich Richter Thomas Karting wohl bald beschäftigen müssen. Vor seiner Kammer des halleschen Arbeitsgerichtes scheiterte jetzt eine mündliche Güteverhandlung zwischen dem Rechtsanwalt eines Call-Boys und dem einer Begleitservice-Agentur aus Halle.

Der 20-jährige Tscheche Jan S. hatte in der Klage angegeben, im Frühjahr 2005 in seiner Heimat auf eine Zeitungsanzeige gestoßen zu sein, in der junge Frauen und Männer als Prostituierte für Deutschland gesucht wurden. Er sei nach seiner Bewerbung in Tschechien abgeholt und nach Halle gefahren worden. Dort will er mündlich einen Arbeitsvertrag mit einem Lohn von 2 500 Euro monatlich vereinbart und auch zwei Monate gearbeitet haben - ohne jemals Geld zu sehen.

Für Richter Karting besteht zunächst in zwei Fragen Klärungsbedarf. Zum einen muss geprüft werden, ob zwischen dem Call-Boy und der Agentur ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gestand, in dem beispielsweise Arbeitsort und Arbeitszeit vom Arbeitgeber genau festlegt wurden. Unter anderem damit wird geklärt, ob das Arbeitsgericht für den Fall zuständig ist.

Pikanter wird es indes in einem anderen Punkt: bei der Frage, ob das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz anwendbar ist. "Mein Mandant hat seinen Körper für sexuelle Kontakte zur Verfügung gestellt", betonte der Anwalt des 20-Jährigen.

Die Gegenseite bestreitet das. Es handele sich um reinen Begleitservice. Dass mancher den selbst weiter auslege, sei nicht der Agentur anzulasten. Im Übrigen habe S. 5 000 Euro als Darlehen für seinen Lebensunterhalt und Reisen in die Heimat erhalten. Der Anwalt des Klägers bezweifelte das.

Welche Dienste Jan S. wirklich im Auftrag der Agentur zu leisten hatte, muss nun unter Umständen durch Zeugen geklärt werden. Mindestens ein früherer Kunde des 20-Jährigen ist namentlich bekannt.