Nach dem Urteil Nach dem Urteil: Sachsen-Anhalt stoppt Landverkauf
Magdeburg/dpa. - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten der nach 1992 entschädigungslos enteigneten Erben von Bodenreformland hat Sachsen-Anhalt den Verkauf betroffener Flächen vorerst gestoppt. Bisher seien mit rund 1575 Hektar erst sechs Prozent der eingezogenen Flächen verkauft worden, teilte Agrarministerin Petra Wernicke (CDU) am Dienstag mit. Noch sei unklar, ob die Enteigneten ihr Land zurückbekommen, entschädigt werden oder eine andere Lösung gefunden wird. In jedem Fall müsse es eine einheitliche Regelung durch Bundesgesetz geben.
"Es darf zu keiner Ungleichbehandlung zwischen den Erben des Bodenreformlandes kommen", mahnte Wernicke. Deshalb müsse der Bund alle Fragen rund um dieses Problem per Gesetz lösen. "Jeder muss das gleiche Recht erhalten. Es darf keine Unterschiede zwischen Erben geben, die gegen ihre Enteignung geklagt haben und denen, die nicht geklagt haben." Betroffene könnten sich mit Fragen unverbindlich an die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung wenden, so Wernicke. Auch werde Sachsen-Anhalt alle Ost-Länder zu einer Beratung einladen.