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Mitja-Prozess Mitja-Prozess: Anklage fordert die Höchststrafe

07.09.2007, 09:39
Der im Fall Mitja angeklagte Uwe K. steht neben seinem Anwalt Malte Heise (l.) am Dienstag vor Prozessbeginn im Landgericht Leipzig. (Foto: dpa)
Der im Fall Mitja angeklagte Uwe K. steht neben seinem Anwalt Malte Heise (l.) am Dienstag vor Prozessbeginn im Landgericht Leipzig. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Leipzig/ddp. - Sein letztes Wort war zugleich sein erstes indiesem Prozess. «Ich möchte mich entschuldigen, obwohl ich weiß, dasses keine Entschuldigung gibt», sagte der Angeklagte am Freitag imMitja-Prozess vor dem Leipziger Landgericht nach Abschluss derPlädoyers. Erstmals war er von seinem Stuhl aufgestanden und hatteseinen Blick gehoben, der in den Tagen davor stets schräg nach rechtsunten gelenkt war. «Hohes Gericht», wandte er sich an die Kammer,«die Tat tut mir leid, ich leide selber darunter.»

Dies hatte die Anwältin der Eltern von Mitja, der am 22. Februarmissbraucht und dann erwürgt worden war, zuvor bestritten. «Ichbezweifele, dass Sie je in der Lage sein werden, das Leid der Elternzu begreifen», sagte Ina Alexandra Tust an die Adresse des43-Jährigen. Während die Staatsanwältin am Freitag über Uwe K.,sprach, nahm Tust ihn persönlich ins Visier. «Den Eltern wäre es amliebsten, wenn der Angeklagte nie wieder in Freiheit käme.»

Um diese Frage ging es in den Plädoyers letztlich:Sicherungsverwahrung ja oder nein. Dass in dem Fall zumindest einMerkmal für einen Mord, und nicht für einen - juristisch anders zubewertenden - Totschlag vorlag, räumte auch Verteidiger Malte Heiseein. Sein Mandant habe mit der Tötung des Jungen zwar dievorangegangene Straftat verdecken wollen, aber dabei sei er wederbesonders grausam vorgegangen noch habe er eine Waffe benutzt. Auchhabe er dem Kind keine zusätzlichen Schmerzen zugefügt.

Zudem sei der 43 Jahre alte K. nicht planvoll vorgegangen, sagteHeise. Wie es der psychiatrische Gutachter am Donnerstag gesagthatte, sei er in die Tat hineingerutscht. «Und auf einer Rutschbahnkann man nichts mehr steuern», argumentierte Heise. Eine besondereSchwere der Schuld liege daher nicht vor, sein Geständnis sei zudempositiv zu bewerten. In Anbetracht der festgestellten pädophilenNeigungen seines Mandanten plädierte er jedoch dafür, eineSicherungsverwahrung nach der Haft zwar nicht sofort im Urteilfestzulegen, wohl aber zumindest die Möglichkeit dafür offen zulassen.

Dies sah Oberstaatsanwältin Claudia Laube anders. «EineSchuldunfähigkeit des Angeklagten kommt nicht in Frage. Übermangelnde Einsichtsfähigkeit ist überhaupt nicht zu diskutieren»,unterfütterte sie ihr Plädoyer. Für einen Mord lägen gleich mehrereIndizien vor. Zum einen habe K. die vorangegangene Vergewaltigungverdecken wollen, zum anderen habe es eine «Handlungszäsur» gegeben.Zwischen der Vergewaltigung und dem Mord hätten mindestens fünfMinuten gelegen, in denen der Junge wieder angekleidet worden und vomBett aufgestanden sei. In dieser Zeit habe sich der 43-Jährigebewusst zur Tat entschlossen, betonte Laube. Dies alles spreche füreine besondere Schwere der Schuld.

Die Wirkung des Alkohols, unter der die Tat begangen worden war,sei zwar zu berücksichtigen, aber «der Angeklagte weiß ganz genau,wozu er fähig ist, wenn er trinkt». Er ist wegen sexuellenMissbrauchs von Kindern in fünf Fällen vorbestraft, einige der Tatengeschahen unter Alkoholeinfluss. Auswirkungen auf eine möglicheSicherungsverwahrung haben diese Vorstrafen jedoch nicht. «Die letzteliegt mehr als fünf Jahre zurück», sagte Laube.

Dennoch müsse nach einer lebenslangen Haft wegen Mordes undVergewaltigung, die sie forderte, die Sicherungsverwahrung festgelegtwerden. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass er auch in gefestigtensozialen Verhältnissen schwere Straftaten begehe. Er habe nichtausschließlich unter Alkohol Kinder missbraucht und auch nicht nur inLebenskrisen. Daher bestehe eine generelle Rückfallgefährdung, sagtedie Staatsanwältin. Das Geständnis des Angeklagten sei zwar zuwürdigen, aber in entscheidenden Fragen sei es «dürftig und dürr»geblieben.

Am Dienstag will das Gericht das Urteil verkünden. «Ich werde denWeg, der mir auferlegt wird, gehen und auch bewältigen», sagte derAngeklagte zum Schluss.