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Marseille-Kliniken AG Marseille-Kliniken AG: Verwaltungsgericht weist Millionen-Klage aus Coswig ab

Von Harald Kreibich 04.02.2002, 19:19

Dessau/MZ. - Die Kliniken-AG des Hamburger Unternehmers und Landesvorsitzenden der Schill-Partei, Ulrich Marseille, musseine Niederlage hinnehmen. Das Verwaltungsgericht in Dessau hat die Klage eines Seniorenheims aus Coswig abgewiesen. Die Einrichtung der Marseille-Kliniken hatte vom Land rund sieben Millionen Euro an Fördermitteln verlangt, um damit Mietaufwendungen zu finanzieren.

Zumindest die Rechtsanwälte,mutmaßt der Vorsitzende Richter nicht ohneGrund, dürften mit der Festsetzung des Streitwertszufrieden sein. Immerhin geht es bei der Verhandlungvor dem Dessauer Verwaltungsgericht um einenstattlichen Betrag. Fast 7,2 Millionen Euroan Fördermitteln fordert ein Seniorenheimaus Coswig vom Land.

Die Einrichtung gehört zum Kliniken-Imperiumvon Ulrich Marseille, der am Wochenende zumLandesvorsitzenden der Schill-Partei gewähltwurde. Der Prozess in Dessau ist eines von19 Einzelverfahren, in denen die Marseille-Klinikengegen das Land klagen. Die eigentliche Verhandlungist kurz. Mit ihrem Urteil allerdings lassensich die Richter Zeit. Erst am Abend fälltdie Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.

Ausschlaggebend für den Beschluss ist derUmstand, dass die Pflegeeinrichtung die Fördermittelnutzen wollte, um damit laufende Mietausgabenzu bestreiten. Im Gegensatz zu Investitionenseien Mietkosten jedoch nicht förderfähig."Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen konntenauch zu keinem Zeitpunkt ein schutzwürdigesVertrauen dahingehend entwickeln, dass Mietaufwendungenmit öffentlichen Mitteln gefördert werden",meinen die Richter.

Das Seniorenheim in Coswig mit seinen 143Plätzen wurde 1995 eröffnet. Das Grundstückwurde zwei Jahre zuvor erworben und an eineInvestment-Gesellschaft veräußert. Von derwiederum wurde die neu gebaute Einrichtunglangfristig angemietet.

Das von Gerlinde Kuppe (SPD) geführte Sozialministeriumhatte den rückwirkenden Förderantrag unteranderem mit Hinweis auf den so genannten Förderplanabgelehnt. Die Aufnahme in diesen Plan dienedazu, die Kapazitäten im Bereich der Altenpflegezu steuern und sei Voraussetzung für die Unterstützungmit öffentlichen Geldern.