Mann mit Benzin angezündet Mann mit Benzin angezündet: Urteil nach Mord vor 22 Jahren

Erfurt - Verschleppt, geschlagen und bei lebendigem Leib verbrannt: Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurde ein 20-Jähriger in einem Waldstück in Tschechien qualvoll und grausam getötet. Seine Peiniger wurden jetzt in Thüringen verurteilt. Das Landgericht Erfurt sprach am Donnerstag drei Männer des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig. Der 44 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt lebenslang, ein 43-Jähriger bekam 13 Jahre Haft und ein 41-Jähriger nach Jugendstrafrecht acht Jahre; ein vierter Mann kam frei.
Opfer wurde unter Drogen gesetzt
Der Fall ließ auch einen erfahrenen Juristen wie den Vorsitzenden Richter Holger Pröbstel nicht kalt. Die Art und Weise, wie mit dem Opfer umgegangen worden sei, zeuge von einer massiven Brutalität. „Das ist schon recht schlimm gewesen“, sagte Pröbstel in seiner knapp zweistündigen Urteilsbegründung. Das Opfer wurde im September 1994 unter Drogen gesetzt, im Kofferraum eines Autos nach Tschechien gebracht und dort unter anderem mit einem Feldstein bewusstlos geschlagen. Danach übergossen die Männer den Geschäftsführer eines Kleidungsgeschäfts mit Benzin und zündeten ihn an.
Richter hegen keine Zweifel an Schuld
Die Richter hegten an der Schuld der drei Männer keine Zweifel und folgten damit im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Doch das Motiv für das Verbrechen blieb für das Gericht 22 Jahre später im Dunkeln. „Offenbar bedarf es keiner großen Gründe, um Menschen zu töten“, bemerkte Pröbstel.
Hintergrund der Tat war möglicherweise ein Versicherungsbetrug, den der inzwischen gestorbene Geschäftspartner des Opfers begangen haben soll, um die Firma vor der Pleite zu retten. Als der 20-Jährige davon erfuhr, drohte er mit einer Anzeige.
Erst 2012 erste Spur
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Geschäftspartner die Anzeige gemeinsam mit den Angeklagten verhindern wollte. Die Ermittler kamen den Tätern erst auf die Spur, als sich 2012 eine Freundin des Geschäftspartners bei der Polizei meldete. „Der Tathergang war schwierig zu rekonstruieren und konnte nur durch akribische Arbeit aufgedeckt werden“, sagte Staatsanwalt Martin Scheler.
Zur Aufklärung trug außerdem der 43 Jahre alte Angeklagte bei, der während seiner Vernehmung bei der Polizei Täterwissen offenbarte. „Ohne seine Aussage hätte es die Verhandlung nicht gegeben, weil die Beweise nicht ausgereicht hätten“, begründete Pröbstel die Anwendung der Kronzeugenregel für ihn. Im Gerichtssaal allerdings hatten alle vier Männer eisern geschwiegen.
Verteidigung hatte Freisprüche beantragt
Nur zum Abschluss des mehr als einjährigen Prozesses meldete sich der Hauptangeklagte kurz zu Wort: „Ich möchte den Angehörigen mein Beileid ausdrücken, aber ich habe ihn nicht umgebracht.“ Die Verteidigung hatte für alle vier Männer Freisprüche beantragt. Einer der Verteidiger kündigte bereits unmittelbar nach der Verhandlung Revision an.
Richter Pröbstel sprach von einem außergewöhnlichen und aufwendigen Verfahren, bei dem an die 50 Zeugen und Sachverständige gehört worden seien. Er fand am Ende auch tröstende Worte für die Angehörigen: „Vielleicht hilft das Wissen, dass die Tat für drei Angeklagte nicht ungesühnt bleibt, den Schmerz zu verarbeiten.“ Der Bruder des Opfers - der während des Prozesses als Nebenkläger auftrat - kämpfte während der Urteilsverkündung mit den Tränen: „Es gibt keine Genugtuung, es gibt keine Gewinner in diesem Verfahren.“ (dpa)