Magdeburg Magdeburg: Prozess gegen 20-Jährigen wegen Totschlags

MAGDEBURG/MZ. - An jenemMorgen, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaftvor, soll er im Bad seiner eigenen Wohnungin Bernburg den 18-jährigen Marcel W. erstochenhaben. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Motiv nicht ganz klar
Es ist ein Fall, der damals nicht nurob seiner Folgen Schlagzeilen machte. Er gerietauch in die Diskussion, weil die Behördenerst Wochen später bekanntgaben, dass DavidB. der rechten Szene angehört und nicht nurwegen Körperverletzung, sondern auch wegenVerwendung verfassungsfeindlicher Symbolevorbestraft ist. Ein politisches Motiv fürdie Messerstiche sei bislang nicht erkennbar,sagt indes Landgerichtssprecher ChristianLöffler vor Prozessbeginn. Möglicherweiseging es darum, dass das Opfer wenige Tagespäter vor Gericht gegen David B. hätte aussagensollen - weil der ihn schon einmal geschlagenund dabei verletzt haben soll.
Dennoch spielt am ersten Verhandlungstag auchB.s politische Einstellung eine Rolle. Ersei "Nationalsozialist, auf jeden Fall", sagteine Freundin des Angeklagten. Einer, derunter Alkoholeinfluss leicht reizbar und aggressivwurde. Einer, bei dem am Vortag der Tat wieso oft gefeiert wurde - mit rechter Musik,lautem Mitgegröle. David B. und Marcel W.hätten sich schon länger gekannt, sagt dieZeugin - und öfter geprügelt, um dann wiederein Bier zusammen zu trinken. Der später Getötetehabe eine neutrale politische Einstellunggehabt, Streit darüber habe es allerdingsnie gegeben.
Was nun genau an jenem Morgen des 24. Augustpassiert ist, bleibt am ersten Verhandlungstagnoch etwas im Nebel. Klar scheint zu sein,dass David B. mit einem Freund nachts nochzur Disko fuhr, dort auf sein späteres Opfertraf und man sich zu viert am frühen Morgenzum Weitertrinken in B.s Wohnung verabredete.Der Freund des Angeklagten - ebenfalls Neonazi- sagt vor Gericht aus, dass es zum Streitzwischen Angeklagtem und Opfer kam, der sichum die bevorstehende Gerichtsverhandlung drehte.David B. und Marcel W. sollen ins Bad gegangensein. Als David B. es wieder verließ, "hatteer Blut an den Händen". Wenig später, so derZeuge, habe er das Opfer im Bad in einer Blutlachegefunden und die Polizei gerufen.
Viele Widersprüche
Wie glaubwürdig die Aussage des Zeugenist, wird am Ende das Gericht entscheidenmüssen. Der Verteidiger zieht sie immer wiederin Zweifel und auch das Gericht stellt fest,dass sich die Angaben des 19-Jährigen vonVernehmung zu Vernehmung ändern. Anfangs hatteer - wie offensichtlich damals auch der Angeklagte- die Tat als Notwehr dargestellt. Vor Gerichtbelastet er David B. schwer. Fragen danach,ob er den vierten zur Tatzeit in der Wohnunganwesenden jungen Mann wegen seiner Aussagebei der Polizei beeinflusst hat, lässt derZeuge unbeantwortet. Jener vierte Mann istam Montag trotz Vorladung nicht erschienen,soll nun von der Polizei im Gericht vorgeführtwerden.
Verteidiger Jan-Robert Funck will beweisen,dass Zeugen unter Druck gesetzt wurden, dietödlichen Stiche nicht vom Angeklagten stammten.Offenbar sind mehrere Messer mit Blut desOpfers gefunden worden. Bis Ende April sollin dem Fall ein Urteil gefällt werden.