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Magdeburg Magdeburg: Gericht kippt Alkoholverbot

Von CAROLINE HEBESTREIT 17.03.2010, 16:24

MAGDEBURG/MZ. - Das Alkoholverbot auföffentlichen Straßen und Plätzen in Magdeburgist rechtswidrig. Die Regelung sei unwirksam,entschied das OberverwaltungsgerichtMagdeburg und gab damit dem Inhaber einesSpätverkaufs mit angeschlossenem Imbiss Recht.Der Geschäftsmann hatte das Verbot als unverhältnismäßigund unklar kritisiert. Eine Revision ließdas Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Gültig seit 2008

Die Stadt Magdeburg hatte am 4. Dezember2008 eine so genannte Gefahrenabwehrverordnungerlassen. Danach war im gesamten Stadtgebiet"das Lagern oder dauerhafte Verweilen in Verbindungmit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten",sofern dadurch "Dritte erheblich beeinträchtigtwerden könnten". Zudem wurde am Willy-Brandt-Platzganztägig und am Hasselbachplatz in der Zeitzwischen 18 Uhr und sechs Uhr der Genuss vonAlkohol in der Öffentlichkeit verboten. Zielwar es, sowohl Gewalttaten als auch Lärm-und Müllaufkommen einzudämmen.

Das Gericht begründete seine Entscheidungvor allem mit unbestimmten Formulierung inder Verordnung. So sei für den betroffenenBürger nicht mit der gebotenen Sicherheiterkennbar, welches Verhalten verboten undwelches noch erlaubt sei. Zudem habe nichtnachgewiesen werden können, dass Straftatenauf den benannten Plätzen eine typische Folgedes Alkoholkonsums sind. "Nicht jeder, derauf dem Hasselbachplatz trinkt, schlägt sichauch mit anderen", sagte der Vorsitzende RichterHelmut Engels nach der Urteilsverkündung.

Signalwirkung für das Land?

Das Gericht erkannte zwar die Ziele derLandeshauptstadt an, mit dem Verbot nebenStraftaten auch gegen Lärm und Müll vorzubeugen.Eine Verordnung aber könne nur für abstrakteGefahren erlassen werden und nicht zu derenVorsorge. Überdies sei ein Alkoholverbot,um damit der starken Verschmutzung mit Glasflaschenvorzubeugen, grundsätzlich unverhältnismäßig.

Das Urteil könne auch Signalwirkung über Magdeburghinaus haben, erklärte eine Sprecherin desOberverwaltungsgerichtes. So sei nicht ausgeschlossen,dass weitere Kommunen wegen der Entscheidungvon ähnlich unbestimmten Verordnungen Abstandnehmen. Derzeit existiert nur in der StadtHaldensleben (Börde) ein ähnliches Alkoholverbotfür Straßen und Plätze.