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„Umweltbundesamt in der Pflicht“ Klimafolgen durch Autobahnbau: Präsident des Bundesverwaltungsgerichts fordert mehr Daten

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig - Andreas Korbmacher - fordert mehr Klimadaten rund um große Bauprojekte. Verwaltung und Gerichte bräuchten diese Unterstützung für eine schnellere Planungen.

09.03.2023, 15:35
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: IMAGO/Jürgen Held)

Leipzig/AFP/xmw/cfm - Für die Berücksichtigung der Klimabelange bei großen Bauvorhaben hat der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, weitere Vorgaben und eine breitere Datengrundlage angemahnt.

„Es gibt eine gewisse Bringschuld, wenn die Genehmigungsverfahren beschleunigt und rechtssicher werden sollen“, sagte Korbmacher bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Donnerstag in Leipzig. Laut Klimaschutzgesetz sollen künftig bei großen Bauvorhaben wie etwa Autobahnen auch die Auswirkungen auf das Klima mit in die Planung und die Genehmigungsverfahren einfließen.

In der Pflicht seien Behörden wie das Umweltbundesamt

In einem Urteil zur A14 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2022, dass dies nur „mit Augenmaß“ geschehen könne, solange es „keine konkretisierenden Vorschriften, Leitfäden oder sonstige Handreichungen hierfür gibt“. In der Pflicht seien Behörden wie das Umweltbundesamt, sagte Korbmacher.

Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
(Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Auch Forschungsvorhaben seien teilweise noch erforderlich. Im laufenden Jahr will das Bundesverwaltungsgericht über die Rader Hochbrücke der A7 bei Rendsburg und einen Neubauabschnitt der Bundesstraße 169 zwischen Cottbus und Plauen entscheiden. Um die Energiewende schneller voranzubringen, will das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Halbjahr einen weiteren Senat einrichten, kündigte Korbmacher an.

Für große Infrastrukturprojekte des Bundes ist das oberste Verwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig

Der Bund habe hierfür zwei neue Richterstellen vorgesehen. Für große Infrastrukturprojekte des Bundes ist das oberste Verwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig, bei der Windenergie in zweiter Instanz. Daher müssten die Länder auch für eine gute Ausstattung der Oberverwaltungsgerichte sorgen, forderte Korbmacher. Am 29. Juli will sein Senat über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven verhandeln.

Die DUH fordert, dass dieses zumindest langfristig ab 2033 nur noch für aus erneuerbaren Energien hergestellten Wasserstoff verwendet wird. Am 24. Mai will das Bundesverwaltungsgericht über die Steuer der Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen entscheiden. In der Vorinstanz entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass eine Kommune eine solche Steuer nicht erheben darf.

Für den 26. Oktober 2023 sind zwei Klagen terminiert, mit denen Bürger die Erlaubnis zum Kauf von Natriumpentobarbital zur Selbsttötung verlangen. Im Juni feiert das 1953 in Berlin eingerichtete Bundesverwaltungsgericht mit mehreren Veranstaltungen seinen 70. Geburtstag.