1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Leipzig
  6. >
  7. Totschlag oder Mord?: Jim Reeves - Totschlag oder Mord?: Urteil im Fall des Sqeezer-Sängers rechtskräftig

Totschlag oder Mord? Jim Reeves - Totschlag oder Mord?: Urteil im Fall des Sqeezer-Sängers rechtskräftig

23.01.2020, 05:51
Der Musiker Jim Reeves steht in Berlin bei einem Auftritt seiner Band Sqeezer auf der Bühne. Der gewaltsame Tod des Pop-Musikers Jim Reeves beschäftigt den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig.
Der Musiker Jim Reeves steht in Berlin bei einem Auftritt seiner Band Sqeezer auf der Bühne. Der gewaltsame Tod des Pop-Musikers Jim Reeves beschäftigt den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. dpa-Zentralbild

Leipzig - Das Urteil im Fall des gewaltsamen Todes des Popmusikers Jim Reeves ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf am Mittwoch die Revisionen der Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Das Urteil sei frei von Rechtsfehlern, so die Bundesrichter in Leipzig.

Das Berliner Gericht hatte im November 2018 zwei damals 31 und 24 Jahre alte Angeklagte wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall an dem Sänger der Band Sqeezer zu Haftstrafen von 14 und 13 Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollten eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Die Verteidigerinnen der Männer hielten das Strafmaß für zu hoch. (AZ 5 StR 407/19)

Der Vorsitzende des Strafsenat, Norbert Mutzbauer, sagte in der Urteilsbegründung, es sei nicht zu beanstanden, dass die Berliner Richter das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes als nicht verwirklicht angesehen hätten.

Jim Reeves soll zum Todeszeitpunkt betrunken gewesen sein

Hauptmotiv der Männer, die ihr Opfer zunächst schwer zusammenschlugen und später sexuell misshandelten, sei nach Auffassung des Landgerichts die Wut und Empörung der Angeklagten darüber gewesen, dass Reeves ihnen sexuelle Avancen gemacht habe. Diese Beurteilung der Richter sei hinnehmbar gewesen, auch wenn das Gericht eine latente Homophobie bei den Angeklagten gesehen habe.

Auch die Bemessung der Strafe sei nicht zu beanstanden, so Mutzbauer. Das Landgericht habe die besondere Schwere des Totschlags feststellen dürfen. Auch der Argumentation der Verteidigung, wonach die Beweiswürdigung der Berliner Richter unvollständig gewesen sei, folgten die Bundesrichter nicht.

Reeves hatte sich 2016 in einem Berliner Hostel ein Zimmer mit den beiden Männern geteilt. Zum Zeitpunkt der Tat standen die aus Polen stammenden Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts unter Einfluss von Alkohol und Kokain. Auch Reeves soll betrunken gewesen sein. (dpa)