1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Leipzig
  6. >
  7. Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Infinus-Skandal

prozess Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Infinus-Skandal

Die juristische Aufarbeitung des Infinus-Finanzskandals geht jetzt vor dem Bundesgerichtshof weiter. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verhandelte am Montag über die Revisionen von sechs verurteilten Managern des Dresdner Unternehmens. Sie wollen Freisprüche erreichen.

Von dpa 11.10.2021, 16:58
Anwälte der Revisionsverhandlung im Infinius-Betrugsprozess unterhalten sich im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Hier beginnt die Hauptverhandlung des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Foto: Hendrik Schmidt/
Anwälte der Revisionsverhandlung im Infinius-Betrugsprozess unterhalten sich im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Hier beginnt die Hauptverhandlung des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Foto: Hendrik Schmidt/ dpa

Leipzig (dpa) - Die juristische Aufarbeitung des Infinus-Finanzskandals geht jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verhandelte am Montag über die Revisionen von sechs verurteilten Managern des Dresdner Unternehmens. Sie wollen Freisprüche erreichen.

Das Landgericht Dresden hatte gegen die Führungscrew des Finanzdienstleisters 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt. Sie sollen ein Schneeballsystem betrieben und Tausende Anleger geprellt haben. Fünf der Männer wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen, in einem weiteren Fall ging es um Beihilfe. Alle legten Revision ein (Az.: 5 StR 443/19).

Die Anwälte der Ex-Manager brachten in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe von Gründen vor, warum das Urteil aus ihrer Sicht keinen Bestand haben dürfe. Unter anderem seien damals nicht genug Zeugen gehört worden, und die Verteidiger hätten keinen Zugang zu allen bei Durchsuchungen sichergestellten Daten gehabt. Eine ordnungsgemäße Verteidigung sei so nicht möglich gewesen.

Die Anwälte beantragten, dass Urteil aufzuheben und den Fall erneut verhandeln zu lassen - entweder an einer anderen Strafkammer in Dresden oder am Landgericht Leipzig. Der Verteidiger des wegen Beihilfe verurteilten Managers beantragte Freispruch. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Revisionen zu verwerfen. Dann würde das Urteil von 2018 rechtskräftig. Der BGH will am 29. Oktober eine Entscheidung verkünden.

Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte Mitte 2012 die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Das Landgericht Dresden war überzeugt, dass die geschädigten Anleger in Schuldverschreibungen und andere Finanzprodukte im Gesamtwert von 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Infinus-Geschäftsbetriebs nur ein Teil zurückgezahlt wurde.