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Ausländerbehörde Ausländerbehörde: Zuwendungsbescheid für Flüchtlinge sorgt für Aufregung

Von Julius Lukas 09.02.2018, 09:00
Die Kopie eines Bescheids der Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig (Sachsen) sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung.
Die Kopie eines Bescheids der Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig (Sachsen) sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung. screenshot (mimikama.at)

Leipzig - Die Kopie eines Bescheids der Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig (Sachsen) sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung.

In dem Dokument werden einer zehnköpfigen Familie deren finanziellen Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgelistet. Demnach stehen der Familie monatlich 7345 Euro zu. Der Bescheid ist aus dem vergangenen Jahr.

Die Fotokopie, auf der Anschrift, Namen und Geburtsdaten der Leistungsempfänger – darunter neun Kinder – zu sehen sind, ist illegal erstellt worden. Auf MZ-Anfrage macht das der Landkreis Leipzig deswegen auch deutlich: „Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden.“

7000 Euro für Flüchtlingsfamilie? Auszahlung erheblich geringer

Ob das Schreiben echt ist, will Brigitte Laux nicht bestätigen. „Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz“, so die Sprecherin des Kreises. Bescheide vom Landratsamt Landkreis entsprächen in ihrer äußeren Erscheinung allerdings dem abgebildeten Schriftstück.

Gegenüber der MZ erläutert Laux, dass es sich bei den 7345 Euro nicht notwendigerweise um den Betrag handelt, den die Familie auch ausgezahlt bekommt. „Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird.“ Darin enthalten sei etwa die Wohnungsmiete. „Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie können monatlich durchaus über 4.000 Euro betragen“, so Laux. Es handle sich dabei um eine Heim-Unterbringung, weswegen neben Miet- und Nebenkosten auch Ausgaben für Wachschutz, soziale Betreuung und die Möblierung der Unterkunft anfallen.

Ausgezahlt werde demnach ein deutlich geringerer Beitrag als die über 7000 Euro. Im Schnitt würden der Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Diese Leistungen entsprechen den im zwölften Sozialgesetzbuch festgeschriebene Sozialhilfe-Sätzen. (mz)

Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde nachträglich um den Hinweis ergänzt, dass es sich um eine Heimunterbringung handelt.