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Überfall Tankstelle Zahna Überfall Tankstelle Zahna: Vorstrafenregister sind lang

Von Ilka Hillger 09.06.2017, 18:33

Dessau/Zahna - Die Hauptverhandlung gegen drei angeklagte Wittenberger vor dem Dessauer Landgericht geht in die Verlängerung. Stanislav D., Robert S. und Heiko R. müssen Ende Juni für zwei weitere Verhandlungstage aus der Haft vorgeführt werden. Dann sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.

Die drei Männer stehen seit Ende April vor Gericht. Mehrere Taten werden ihnen vorgeworfen. Der Überfall von Stanislav D. und Robert S. unter Beihilfe von Heiko R. auf eine Tankstelle in Zahna im Juli 2016 überdeckt angesichts seiner Schwere freilich die Diebstahlsdelikte von R. und den Spielothek-Überfall von D.

Nachdem die Vernehmung der Zeugen abgeschlossen wurde, widmete sich die Sachverständige am ersten Verhandlungstag dieser Woche ausführlich dem Gutachten des Angeklagten Robert S.. Bereits die Zeugen hatten die starken Gemütsschwankungen des 30-Jährigen beschrieben, dazu von Halluzinationen gesprochen. Sie führten dies in ihren Aussagen auf den starken Drogenkonsum von S. zurück.

Von aggressiv bis verklärt

Die Fachärztin suchte für Gespräche, Untersuchungen und Tests Robert S. an drei Terminen in der Haftanstalt auf. Vor Gericht erklärte sie, S. sehr unterschiedlich erlebt zu haben. Er sei reizbar, aggressiv und läppisch gewesen, beim nächsten Treffen euphorisch und in verklärter Stimmung, schließlich verlief ein Gespräch stark sexuell gefärbt.

„Sinnvolle Befragungen waren kaum möglich“, schilderte sie. Der Angeklagte sei aber auch jederzeit darauf bedacht gewesen, nicht als verrückt zu gelten. Ihren psychischen Befund beschrieb die Gutachterin als „sehr auffällig“. Nach einer mehr als anderthalbstündigen Ausführung erklärte sie vor Gericht, bei Robert S. eine undifferenzierte Schizophrenie festgestellt zu haben. Mutmaßlich läge diese Erkrankung schon längere Zeit vor.

Die Symptome seien denen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung ähnlich, die bei Robert S. bereits bei früheren Aufenthalten in der Haft und in Entziehungsanstalten diagnostiziert wurde. Der Drogenkonsum seit der frühen Jugend verstärke die Auffälligkeiten, die der 30-Jährige an den Tag legt.

Eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit wollte die Gutachterin nicht ausschließen. Allerdings sei S. durchaus in der Lage, zu erkennen, was Unrecht ist. Sie erläuterte, dass vergleichbare Handlungen auch in der Zukunft zu erwarten seien.

S. begehe Straftaten aus Augenblicksbedürfnissen, sei angesichts seiner psychischen Verfassung jedoch kaum in der Lage, solche Taten langfristig und detailliert zu planen. Vor einer nötigen Suchttherapie des Angeklagten müsse die Behandlung der schizophrenen Erkrankung stehen, sagte die Gutachterin und empfahl die Unterbringung in einem Heim, das auf die Behandlung von Psychosen und Sucht spezialisiert ist.

Von Diebstahl bis Nötigung

Das Vorstrafenregister von Robert S. kam am dritten Verhandlungstag dieser Woche zur Sprache. Demnach trat der Wittenberger bereits 13 Mal strafrechtlich in Erscheinung, beginnend mit Hausfriedensbruch im Jahr 2002. Diebstahl, Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Einbrüche und Nötigung gehen auf das Konto des Angeklagten. Eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren musste er dafür ebenso absitzen wie mehrere Geldstrafen zahlen.

Heiko R., der seine beiden Mittäter beim Tankstellen-Überfall mit einem Auto abgeholt haben soll, nachdem diese mit dem Fluchtwagen einen Unfall hatten, geriet erstmals 1999 mit dem Gesetz wegen einer Körperverletzung in Konflikt.

Der 33-Jährige bringt es auf zehn Einträge im Bundeszentralregister. Diebstahl, räuberische Erpressung, Urkundenfälschung und Einbrüche gehören dazu. Er musste in der Vergangenheit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verbüßen. Die Vorstrafen von Stanislav D. werden Ende Juni erörtert.

Entschuldigung angenommen

Im Laufe des Verhandlungstages wurde zudem ein Vergleich zwischen den drei Angeklagten und der Nebenklage erzielt. Der frühere Auszubildende, der zur Tatzeit in der Zahnaer Tankstelle Dienst hatte, erhält ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro und 1.053 Euro Verdienstausfall.

Bereits wenige Tage nach dem Überfall wurde ihm der Ausbildungsvertrag gekündigt, da er sich über längere Zeit in psychiatrische Behandlung begeben musste und nicht arbeitsfähig war. „Für den gesamten Vorfall möchte ich mich entschuldigen. Es tut mir wirklich leid“, erklärte der Angeklagte Robert S. am Ende des Verhandlungstages. Der junge Mann nahm die Entschuldigung an. (mz)