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Schäden durch Sturm Friederike Schäden durch Sturm Friederike: Waldbesitzer müssen Windbruch bis 20. April wegräumen

Von Helga Koch 14.04.2018, 12:00
Noch immer findet sich Windbruch an den Straßen im Südharz.
Noch immer findet sich Windbruch an den Straßen im Südharz. Ralf Kandel

Südharz - So mancher Waldbesitzer wird hadern oder gar innerlich fluchen: Nachdem das Sturmtief „Friederike“ am 18. Januar zahlreiche Bäume im Südharz wie Streichhölzer umgeknickt hat und noch immer jede Menge Holz im Wald liegt und aufzuarbeiten ist, macht nun auch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Süd (LSBB) Druck.

Denn bis zum 20. April muss der Windbruch aus den Straßengräben beräumt sein. Der Grund ist nachvollziehbar: Die neue Mähsaison steht kurz bevor.

Waldbesitzer müssen Gräben nach Sturm Friederike wieder in Ordnung bringen

Dass die Waldbesitzer verpflichtet sind, die Gräben nach dem Sturm wieder in Ordnung zu bringen, dürfte allerdings nicht neu sein. „Bereits kurz nach dem Sturm, im Januar und Februar, wurden die Waldbesitzer aufgefordert, den Windbruch einschließlich der Äste und Zweige von den Straßengrundstücken zu beräumen“, sagt Regionalbereichsleiterin Petra Witte von der Landesstraßenbaubehörde in Halle.

Diese Aufforderungen seien bei den Waldbesitzern aber teilweise auf Unverständnis gestoßen. Die Gräben in der Harzregion wieder in Ordnung zu bringen, räumt Witte ein, sei auf Grund von Schnee nicht uneingeschränkt möglich gewesen, und der lag ein manchen Gebieten noch bis Ende März.

Trotzdem müssten aber die betroffenen Streckenabschnitte bis zum Beginn der Mähsaison, also im Mai, beräumt sein, bekräftigt Witte. Im westlichen Landkreis Mansfeld-Südharz hätten sich einige Schwerpunkte herauskristallisiert. Witte nennt die Kreisstraße von Stolberg nach Breitenstein und die Kreisstraße vom Abzweig der L 234 nach Breitenbach; hier sei es Sache der Waldbesitzer, etwas zu unternehmen.

Entlang der Landesstraße 234 wird derzeit im Wald aufgeräumt

Entlang der Landesstraße 234 im Bereich zwischen Hayn und der Landesstraße 235 (Auerberg - Neudorf) erfolgten zurzeit noch Aufräumarbeiten im Wald, so Witte, doch auch hier stünden die Waldbesitzer in der Pflicht.

An der Landesstraße 236 zwischen Rottleberode und Schwenda erfolgten hingegen die Aufräumarbeiten durch die Autobahn- und Straßenmeisterei selbst. Es sei geplant, diese Arbeiten in der kommenden Woche abzuschließen, kündigt Witte an.

„Die Waldbesitzer wurden zunächst mündlich aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen“, schildert die Regionalbereichsleiterin. Dann sei der 20. April als Termin gesetzt worden. Wer sich nicht daran halte, für den könnte die Angelegenheit womöglich teuer werden. „Anderenfalls wird die Straßenbauverwaltung tätig werden und ihren Aufwand geltend machen“, kündigt Witte an.

Gräben vor der Wuchssaison beräumen

Es sei notwendig, unterstreicht auch Sprecherin Jenny Schwarz vom Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die Gräben vor dem Beginn der Graswuchssaison zu beräumen: „Eingewachsene Äste sind sehr schwer aus dem Grasfilz zu entfernen.“

Die Gräben könnten natürlich auch durch Firmen beräumt werden, die sonst nicht direkt im forstlichen Bereich tätig sind: „Zum Beispiel durch Gartenbaufirmen.“ Grundsätzlich hätten die Waldeigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Wälder, an Wegen und Straßen. Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden an Grund und Boden könnten sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, heißt es aus dem Ministerium. (mz)