Rückwirkend Regenwassergebühr für fünf Orte im Südharz im achten Anlauf beschlossen

Südharz/MZ - Der Beschluss war seit Jahren überfällig: Der Gemeinderat von Südharz hat jetzt rückwirkend die Niederschlagswassergebührensatzung beschlossen. Sie gilt jedoch nur für Agnesdorf, Questenberg, Rottleberode, Schwenda und Stolberg und nur für 2020. In diesen Orten war die Gemeinde im vergangenen Jahr für die Beseitigung des Niederschlagswassers zuständig.
Thema seit zwei Jahren auf der Tagesordnung
Demnach müssen Eigentümer beziehungsweise Nutzer von Grundstücken eine Gebühr von 29 Cent je Quadratmeter Bemessungsfläche für das Jahr 2020 bezahlen, wenn das Regen- oder Schmelzwasser in eine öffentliche Anlage wie beispielsweise einen Regenwasserkanal fließt. Dächer, betonierte und asphaltierte Flächen werden bei der Berechnung voll berücksichtigt. Doch für Flächen mit Kunstwabenrasen, Split, Schotter, Pflaster, Schotterrasen oder Rasen mit Drainagen wird nur ein Fünftel berechnet. Die Gebühr mindert sich auch, wenn beispielsweise Zisternen mit einem Inhalt ab einem Kubikmeter ganzjährig genutzt werden.
Das Thema stand bereits seit zwei Jahren auf der Tagesordnung mancher Rats- und Ausschusssitzungen - nunmehr zum achten Mal im Gemeinderat. Im Dezember 2019 konnte sich das Gremium nur dazu durchringen, einen sogenannten Ankündigungsbeschluss zu fassen; eine Obergrenze von maximal einem Euro je Quadratmeter sollte nicht überschritten werden.
Andere Grundstückseigentümer zahlen mehr
In allen anderen Ortsteilen der Gemeinde Südharz, in denen der Wasserverband Südharz für die Entsorgung zuständig ist, zahlen die Grundstückseigentümer oder Nutzer schon länger eine separate Niederschlagswassergebühr; aktuell beträgt sie jährlich 73 Cent pro Quadratmeter Bemessungsfläche. Der Abwasserzweckverband Südharz hatte sie 2010 erstmals in den meisten Orten erhoben, wie es das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt verlangt. In Südharz wurde das Thema immer wieder verschoben, obwohl die Gemeinde rote Zahlen schrieb und eigentlich nicht auf die Einnahmen verzichten konnte. Gegenüber allen Bürgern, die die Gebühr bezahlten, sei das keine Gebührengerechtigkeit, kritisierte unter anderem Verbandsgeschäftsführerin Jutta Parnieske-Pasterkamp mehrfach.
Ob die vergleichsweise günstige Gebühr auch 2021 für Rottleberode, Schwenda und Stolberg gilt, bleibt abzuwarten. Denn inzwischen beseitigt der Verband das Abwasser in Agnesdorf und Questenberg, so dass Südharz die Gebühr für die drei verbliebenen Orte neu kalkulieren lassen muss.