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Neue Runde im Streit Offene Fragen zum Breitunger Feuerwehrgebäude: Ausschuss soll Akten einsehen

Von Helga Koch 05.11.2021, 06:00
Symbolfoto - Feuerwehr
Symbolfoto - Feuerwehr (Foto: imago images/Fotostand)

Breitungen/MZ - Neue Runde im Streit um die langwierige Sanierung des Breitunger Feuerwehrgerätehauses: Nach dem einstimmigen Votum des Südharz-Gemeinderates wird ab diesem Freitag ein Akteneinsichtsausschuss mehrere Unterlagen zur Sanierung des Gebäudes prüfen. Den Antrag brachte Hagen Schwach (Bürgerliche Mitte Südharz) ein, der auch Ortsbürgermeister und Chef der Feuerwehr in Breitungen ist. Dem Ausschuss werden außer ihm Jens Lange (AfD) und als stellvertretendes Mitglied Peter Kohl (Uftrunger Liste) angehören. Vor allem gehe es darum, stellte der Ratsvorsitzende Andreas Schmidt (Bürgerliche Mitte Südharz) fest, das Abnahme- und Übergabeprotokoll sowie die Sondergenehmigung für das Gebäude einzusehen.

Hintergrund ist, dass Bauamtsleiter Michael Henze Anfang Oktober in der Ratssitzung berichtet hatte, dass der untere Bereich des Gerätehauses als fertiggestellt gelte; Bund und Land hatten den Umbau gefördert. Daraufhin hatte Schwach mit Nachdruck gefordert, die genannten Unterlagen in der nächsten Bauausschusssitzung zu sehen. Doch das erfolgte nicht. Henze berief sich auf die Kommunalaufsicht des Landkreises, die Verwaltung müsse die Unterlagen nicht herausgeben, der Gemeinderat sei nicht sein Vorgesetzter. Er könne die Akten nicht freigeben, sagte Henze, bot aber an, gern Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Der Streit eskalierte. Erst verließ Schwach die Sitzung, weil er sich als Rats- und Ausschussmitglied missachtet fühlte, wenig später ging Thomas Schirmer (FDP), die Sitzung wurde unterbrochen.

Die Kommunalaufsicht bezeichnete es im Nachhinein als durchaus „möglich“, aber auch nicht als Pflicht, Ortsbürgermeister bei der Abnahme von Baumaßnahmen hinzuzuziehen. Das obliege der Gemeindeverwaltung, hieß es. Jedoch könne der Ortsbürgermeister in allen Angelegenheiten, die seinen Ort betreffen, auf der Grundlage eines Ortschaftsratsbeschlusses Auskünfte verlangen. Zugleich sehe die Geschäftsordnung der Gemeinde Südharz vor, per Ratsbeschluss einen Akteneinsichtsausschuss einzusetzen - und den gibt es nun.