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Neuer Unterhaltsvorschuss Neuer Unterhaltsvorschuss: Antragsflut im Kreis: Wann erstes Geld fließt, ist unklar

Von Grit Pommer 08.09.2017, 12:39
Das Jugendamt in Mansfeld-Südharz arbeitet Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach Dringlichkeit ab. Das Geld gibt es ausnahmsweise auch rückwirkend.
Das Jugendamt in Mansfeld-Südharz arbeitet Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach Dringlichkeit ab. Das Geld gibt es ausnahmsweise auch rückwirkend. dpa-Zentralbild

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - Das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss ist inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wann die ersten betroffenen Eltern im Landkreis Mansfeld-Südharz aber tatsächlich das erste Geld bekommen, ist unklar.

Im Jugendamt hat sich seit Anfang Juli ein Berg von Anträgen angehäuft, berichtete Michaela Heilek, die Pressesprecherin des Landkreises, auf MZ-Anfrage. Rund 1.800 Mal hätten sich Betroffene beraten lassen, 690 Anträge lägen inzwischen vor. Zum Vergleich: Nach der alten Regelung gingen etwa 300 Anträge ein - im ganzen Jahr.

Wie lange es dauert, bis die ersten Anträge bearbeitet sind, kann der Landkreis noch nicht sagen

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn ein Elternteil für das Kind nicht zahlt. Bisher gab es das Geld nur, bis das Kind zwölf Jahre alt wurde und auch insgesamt höchstens für 72 Monate. Diese Beschränkungen sind mit dem neuen Gesetz nun weggefallen. Eltern bekommen länger und auch für ältere Kinder staatliche Unterstützung, wenn ein Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wie lange es jetzt dauert, bis die ersten Anträge bearbeitet sind, könne man noch nicht sagen, so Michaela Heilek. Denn über die neuen Anträge müssten die eigentlich Unterhaltsverpflichteten - also der jeweils andere Elternteil - erst einmal offiziell in Kenntnis gesetzt werden. Danach haben sie Zeit für eine Erwiderung, bevor der Staat an ihrer Stelle das Geld auszahlt.

Beim Warten auf die Zahlung bleibt betroffenen Eltern der kleine Trost, dass ihnen zumindest jetzt in der Anfangsphase kein Geld verloren geht. Wer fristgemäß bis Ende September den Antrag stellt, bekommt den Unterhaltsvorschuss ausnahmsweise auch rückwirkend für die Monate Juli und August ausgezahlt, so Heilek.

Letztes Jahr zahlte der Landkreis für rund 900 Kinder gut 1,9 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss aus

Beim Abarbeiten der Antragsflut kümmern sich die Mitarbeiter des Jugendamtes erst einmal vorrangig um solche Fälle, bei denen für die Kinder kein Geld vom Jobcenter fließt. Das sei der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, erklärt Heilek. Denn in diesen Familien sei der Unterhalt der Kinder nicht so gesichert, wie es das neue Gesetz vorsieht. Dort, wo bereits das Jobcenter Unterhaltsleistungen für die Kinder zahlt, passiert das erst einmal weiter. Wenn auch diese Anträge bearbeitet sind und der Staat seinen Unterhaltsvorschuss leistet, wird dieses Geld dann mit den Leistungen vom Jobcenter verrechnet.

Im vergangenen Jahr zahlte der Landkreis für rund 900 Kinder gut 1,9 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss aus. Das Geld bekam er zu zwei Dritteln vom Bund und vom Land wieder erstattet. Die Verwaltung rechnet damit, dass sich durch das neue Gesetz die Zahl der Anspruchsberechtigten verdoppeln wird.

Wer sich den Unterhaltsvorschuss sichern will, muss einen Antrag ausfüllen und zum Termin beim Jugendamt die Geburtsurkunde des Kindes, eine aktuelle Meldebescheinigung seines Einwohnermeldeamtes und seinen eigenen Personalausweis mitbringen. (mz)