Was das Besondere an dem Kleindenkmal ist Historischer Grenzstein in Rosperwenda beschädigt
In Rosperwenda wurde ein historisches Kleindenkmal an einer einstigen Grenze beschädigt. Was das Besondere daran ist.

Rosperwenda/MZ - Ein historischer Grenzstein, der sich im Bergaer Ortsteil Rosperwenda nahe der ehemaligen Schenke „Am Roßberg“ befindet, ist beschädigt worden. „Es ist ein historisch wertvolles Kleindenkmal“, sagt der Bodendenkmalpfleger Manfred Schröter. Es handele sich um einen Grenzstein aus dem Jahr 1518 zwischen dem Gemeinschaftsamt Kelbra und dem Amt Roßla, die Beschädigung an dem Grenzstein sei relativ neu, es liege die Vermutung nahe, dass sie von einem Rasenmäher stammen könnte, so der Bodendenkmalpfleger.
Drei erhaltene Grenzsteine mit eingravierter Jahreszahl
Bezüglich des historischen Hintergrunds des Grenzsteins erklärt er: „Das Amt Roßla gehörte zur Grafschaft Stolberg“, so Schröter. Nach 1500 sei die Grafschaft Stolberg in finanziellen Schwierigkeiten gewesen und habe sich von der Grafschaft Schwarzburg Geld leihen müssen. „Daraufhin haben die Schwarzburger darauf gedrungen, ihr Gebiet neu einzugrenzen. Sie bestanden darauf, dass ihnen im Gegenzug die Hälfte des Gebiets des Amtes Kelbra und des Amtes Heringen verpfändet wird“, erklärt Schröter.
Das Gebiet sei zuvor durch natürliche Grenzen wie Bäume oder Gräben festgelegt worden. Nun sollte das neue Gebiet durch genauere Grenzen festgelegt werden. Hierzu seien dann die Grenzsteine an markanten Stellen gesetzt worden, so der Bodendenkmalpfleger. Drei dieser Grenzsteine mit der eingravierten Jahreszahl 1518 seien bis heute erhalten geblieben. „Diese Grenzsteine wurden aus Kyffhäuser Sandstein gefertigt. Der Sandstein blättert jedoch durch die Verwitterung immer mehr ab“, erläutert Schröter weiter.

Detaillierte Abbildung eines Hirsches und einer Schürfgabel
Auf dem beschädigten Grenzstein sei ein Hirsch, das Hauswappen der Grafschaft Stolberg, und eine Schürfgabel, das älteste Wappen der Grafschaft Schwarzburg, sowie die Jahreszahl 1518 eingraviert. Bei anderen Grenzsteinen aus diesem Zeitraum sei der Hirsch durch einen Kreis ersetzt worden, so der Bodendenkmalpfleger. Zudem sei die Abbildung der Schürfgabel bei diesen Steinen am häufigsten vertreten gewesen. Der beschädigte Grenzstein sei jedoch der einzige, der eine detaillierte Abbildung des Hirsches beziehungsweise des Hauswappens der Grafschaft Stolberg aufweise.
Grenzsteine seien Kleindenkmäler und stünden unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes und des Vermessungs- und Katastergesetzes. „Ich habe die untere Denkmalschutzbehörde am Montag über die Beschädigung an dem Grenzstein informiert. Mir geht es darum, dass man mit Kleindenkmälern achtsamer umgeht“, so Schröter.