Gewässerpflege Gewässerpflege: Kritik an der Umlage-Praxis der Verbände

Südharz - Der Aufwand ist enorm: Die Gemeinde Südharz gehört gleich drei Gewässer-Unterhaltungsverbänden an. Also muss sie ihren Teil an den Unterhaltungskosten der Gewässer 1. und 2. Ordnung übernehmen - und diese wiederum von den Grundstückseigentümern erheben. Dazu hat der Gemeinderat jetzt mehrheitlich die Satzungen zur Beiträgshöhe beschlossen. Kämmerer Lars Wiechert: „Wir verschicken rund 1 000 Bescheide an Grundstückseigentümer.“ Die Teile der Gemeinde Südharz liegen im Niederschlagsgebiet der Helme, der Selke und Oberen Bode sowie von Wipper und Weida.
20.000 Euro mehr als im Vorjahr
Die Gemeinde Südharz hat dieses Jahr rund 200 000 Euro an die drei Verbände zu zahlen. „Das sind 20 000 Euro mehr als im vorigen Jahr“, vergleicht Wiechert. Denn neuerdings würden auch die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung einbezogen. All das ist im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Laut Ratsbeschluss ist im Bereich des Unterhaltungsverbandes „Helme“ ein Beitrag von 8,43 Euro je Hektar (bisher 8,11 Euro je Hektar) zu zahlen; hinzu kommt ein Erschwernisbeitrag von 5,90 Euro je Hektar. Im Bereich des Unterhaltungsverbandes „Wipper Weida“ werden 8,17 Euro je Hektar (bisher 7,19 Euro je Hektar) zuzüglich 6,12 Euro je Hektar Erschwernisbeitrag fällig. Für den Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ liegt der Beitrag bei 5,08 Euro je Hektar (bisher 5,04 Euro je Hektar) zuzüglich des Erschwernisbeitrags von 1,82 Euro je Hektar.
Erschwerniszuschlag kommt hinzu
Vermeintlich neu ist der erwähnte Erschwerniszuschlag, der aber nur für versiegelte Flächen zu zahlen ist. „Wir haben ihn bisher noch nicht erhoben, weil er so gering war, dass der Aufwand höher ausgefallen wäre als die Einnahmen“, begründet der Kämmerer. Doch jetzt habe sich das geändert, es müssten mindestens zehn Prozent der Gesamtbeiträge als Erschwerniszuschlag gezahlt werden.
Seit langem steht die Art und Weise, wie die Grundstückseigentümer herangezogen werden, massiv in der Kritik - nicht nur in der Gemeinde Südharz. Das liegt aber nicht etwa an den Verbänden. Kritik gilt vielmehr dem dreistufigen System der Beitragserhebung, das enormen bürokratischen Aufwand bedeutet und in der Praxis zu vielen Widersprüchen führt. Wie Wiechert sagt, ließen sich Widersprüche oft erst vor Gericht klären: „Zehn Widersprüche sind seit 2012 offen.“ Der Städte- und Gemeindebund fordert, die Beiträge der Grundstücksbesitzer ohne Umweg über die Gemeinden zu erheben. (mz)