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Freizeit Freizeit: Wo man in Mansfeld-Südharz bedenkenlos grillen kann

Von Adele Barner 07.07.2016, 10:09
Grillen im Park ist eine feine Sache - allerdings ist es nicht überall erlaubt.
Grillen im Park ist eine feine Sache - allerdings ist es nicht überall erlaubt. Archiv/Peter Wölk

Sangerhausen - Die Grillsaison hat begonnen. Sobald es das Wetter zulässt, laden Parks und Grünlagen zum Brutzeln von Würstchen, Steaks und Gemüse ein. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass offenes Feuer oder starke Rauchentwicklung nicht überall erlaubt sind. Ein Gesetz, dass öffentliches Grillen zweifelsfrei regelt, gibt es nicht. Das ist Sache der jeweiligen Kommunen.

Bei Behörden nachgefragt

Die MZ hat sich bei den Behörden und den Rathäusern erkundigt, wie mit der Thematik im Kreis Mansfeld-Südharz umgegangen wird.

Grundsätzlich ist das Grillen im Freien im Landkreis gestattet, solange im Nachhinein keine Müllberge zurück bleiben. „In Eisleben traten diesbezüglich in den letzten Jahre keine Probleme auf“, versichert Ordnungsamtsleiter Norbert Schulz. Sicher gebe es hin und wieder Vorfälle, wo unerlaubterweise im Stadtgebiet ein Grill angefeuert werde, dabei handele es sich aber um Einzelfälle.

Auch in Sangerhausen kann prinzipiell im öffentlichen Raum gegrillt werden. „Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Grillen draußen in irgendeiner Form verbieten würde“, so der Verwaltungsbeamte Manfred Worch. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen. Auf dem Sangerhäuser Schützenplatz beispielsweise darf nicht gegrillt werden, weil es sich um eine Schmuckfläche handelt.

Gefahrenabwehrverordnung gibt Auskunft

Was im Detail erlaubt ist und was nicht, darüber gibt die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung Auskunft. „Was auf jeden Fall beachtet werden sollte, ist, dass Lagerfeuer im Gegensatz zum Grillen erlaubnispflichtig sind“, erläutert der zuständige Fachbereichsleiter Udo Michael. Eine Feuerschale oder Grillkörbe seien kein Problem. Ein offenes Lagerfeuer aber muss angemeldet und überwacht werden.

Wer auf der Grünfläche vor seinem Mietshaus einen Grill aufstellen will, kann im Zweifelsfall in der jeweiligen Hausordnung nachlesen, ob der Vermieter zustimmt, da die Nutzung dieser Wiesenflächen durch das Eigentümerrecht geregelt wird.

Auch dürfen sich andere Mieter nicht durch eine eventuelle Rauchentwicklung gestört fühlen. Hier gilt: Lieber geduldig bleiben, als zu große Mengen Brandbeschleuniger ins Feuer zu gießen, oder direkt auf einen Elektrogrill umsteigen, um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Naturschutzgebiete sind tabu

Auf gar keinen Fall sollte jedoch in einem Naturschutzgebiet gegrillt werden, und auch offenes Feuer im Wald ist strikt verboten. Wird zum Beispiel auf trockenen Wiesen gegrillt, kann die Hitzeentwicklung der Kohlen gefährliche Brände auslösen. Wer dabei erwischt wird, wie er in Waldgebieten den Grill anschmeißt, muss mit einem hohem Bußgeld vom Ordnungsamt rechnen.

„Gerade erst ist die Waldbrandgefahrenstufe 2 bei uns ausgerufen wurden“, erklärt Frank Krüger vom Forstbetrieb Süd, „da ist es jetzt besonders wichtig, dass wirklich nur die von uns genehmigten Grillplätze genutzt werden.“

Dazu gehören unter anderem die Grillplätze in Roßla an der Kiesgrube sowie in Wippra am Elsternest. In Hainrode kann auf der Steier die Grillhütte verwendet werden, und auch in Wickerode am Freizeitzentrum gibt es eine große Grillfläche. (mz)