Versäumnis wird teuer Allstedt: Pflicht zur Anmeldung von Hunden

Allstedt - Struppi ist nicht angemeldet und dann bekommt die Verwaltung raus, dass da doch ein Hund wohnt - für den Halter kann das teuer werden. Deshalb hat Allstedts Ordnungsamt im Amtsblatt jetzt noch einmal an die Pflicht erinnert, Hunde bei der Stadtverwaltung anzumelden.
„Laut Satzung muss das eigentlich sogar innerhalb von sieben Tagen passieren“, sagt Ordnungsamtsleiter Jörg Hofmann. Dabei gehe es nicht nur um die Hundesteuer. Auch Tiere wie Blinden- oder Herdenschutzhunde, für die keine Steuer kassiert wird, müssen offiziell bei der Verwaltung registriert sein.
Sachsen-Anhalt: Landesweites Register für Hunde
„In Sachsen-Anhalt werden alle Hunde in einem landesweiten Register geführt“, erklärt Hofmann. Dazu wird der Chip, den man seinem Vierbeiner vom Tierarzt unter die Haut implantieren lassen muss, vor Ort in der Behörde ausgelesen und die Daten ans Land gemeldet. Bei Vorfällen mit Hunden kann man so schnell herausfinden, wer der Halter ist. Deshalb muss man sich auch beim Ordnungsamt melden, wenn ein verstorbener Hund durch einen neuen ersetzt wird, erklärt Hofmann. Auch der muss Chip, Versicherungs- und Impfnachweis haben.
In der Einheitsgemeinde Allstedt seien mehrere Hundert Hunde offiziell angemeldet. Hofmann schätzt, dass die allermeisten Halter sich an die Regeln halten. Nichtsdestotrotz komme es aber immer wieder vor, dass man auf einen Vierbeiner stößt, der bisher unterm Radar blieb.
Strafe bei bei Versäumnis
Anlässe dafür gibt es verschiedene, sagt Hofmann. Manchmal fällt dem Mitarbeiter des Ordnungsamts auf, dass auf einem Grundstück ein Hund wohnt, den er aus dem Register gar nicht kennt. Manchmal wird man auch auf die Tiere aufmerksam, weil sich Nachbarn beim Amt über das Gebell beschweren.
Dann erlebe man mitunter, dass die Leute nach drei Jahren erklären, man habe glatt vergessen, den Hund anzumelden, sagt Hofmann. Für ihn wenig glaubwürdig. Jeder wisse heutzutage, dass ein Hund offiziell registriert sein muss. Rückwirkend fällig werde bei Versäumnissen jedenfalls nicht nur die Hundesteuer, sondern auch eine Strafe von zehn Euro für jeden Monat, den der Vierbeiner quasi illegal in der Einheitsgemeinde gelebt hat.
Allstedt erhebt eine Jahressteuer von 40 Euro für den ersten, 60 Euro für den zweiten und 100 Euro für den dritten Hund, die in einem Haushalt leben. Für bestimmte Rassen und als gefährlich aufgefallene Hunde wird der zehnfache Satz fällig. Es sei denn, Hund und Halter haben Wesenstest und Sachkundeprüfung bestanden und legen den Nachweis dafür vor. (mz)