Illegal durch Feld und Flur Allstedt: Ordnungsamt hat illegale Fahrten auf Feldwegen im Visier
Allstedt - Mit etlichen Anzeigen gegen Motorsportfreunde, die abseits öffentlicher Straßen mit Quads oder Crossmaschinen durch die Landschaft gondeln, musste sich jetzt das Ordnungsamt in Allstedt beschäftigen. „Manche sind unbelehrbar, manche berufen sich auch auf angebliches Unwissen“, sagt Allstedts Ordnungsamtsleiter Jörg Hofmann.
Doch das Befahren der freien Landschaft mit motorisierten Fahrzeugen sei grundsätzlich verboten. Das gelte auch für befestigte Betonstreifen und Bitumenwege, die zwar durch die Felder und Wiesen führen, aber nicht zum öffentlichen Straßennetz gehören.
Allstedt: Ordnungsamt hat Quadfahrer im Visier
Schwerpunkte gebe es einige, sagt Hofmann. Die Kiesgrube Katharinenrieth gehöre zweifellos dazu, dort werde man auch wieder mal Kontrollen durchführen. Die Hoffnung, schon nicht erwischt zu werden - auch, weil sich speziell an Crossmaschinen keine Kennzeichen befinden - sei dabei trügerisch, meint Hofmann.
„Gerade, wenn die Leute hier aus der näheren Umgebung stammen, dann ist in den Orten schon bekannt, wer eine Maschine in dieser Farbe fährt und Helm und Kombi in jener Farbe trägt“, sagt er. Auch auf Beweismaterial könne man oft zurückgreifen. Landwirte, Jäger und Behördenmitarbeiter, die sich ganz offiziell auf den inoffiziellen Trassen bewegen dürften, hätten meist ein Handy dabei und Fotos seien dann schnell gemacht.
Illegale Fahrten: Verstöße werden konsequent verfolgt
Doch nicht nur Quad- und Crossfahrer sind auf Abwegen unterwegs, weiß Hofmann. Es gebe auch Leute, die dem Hund Auslauf verschaffen und dabei bequem im Auto nebenher fahren.
In der Vergangenheit habe man jedenfalls schon in mehreren Fällen die Fahrer ausfindig machen und Strafen verhängen können, berichtet der Ordnungsamtsleiter. Solche Verstöße würden konsequent verfolgt, kündigte er jüngst auch im Amtsblatt der Einheitsgemeinde an. Und die Geldbuße, die in solchen Fällen droht, kann durchaus happig ausfallen. Das Gesetz sieht bis zu 25.000 Euro Strafe vor. (mz)