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Prozess in Wernigerode Prozess in Wernigerode: Fußgängerin bei Unfall an der Rappbodetalsperre schwer verletzt

01.03.2016, 12:53
Die Unfallstelle im Tunnel.
Die Unfallstelle im Tunnel. Archiv

Wernigerode - Vieles sprach vor dem Prozess gegen einen 30-jährigen Wernigeröder, der bei einem Unfall am 19. Oktober 2014 mit einem Oldtimer-Opel eine Fußgängerin schwer verletzt hatte. Beim Beschleunigen im Tunnel an der Rappbodetalsperre (Landkreis Harz) geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, rutschte auf die Gegenfahrbahn und prallte schließlich gegen die Tunnelwand, nachdem es zuvor eine Fußgängerin erfasst hatte.

Zwei weitere Passanten retteten sich mit einem beherzten Sprung vor dem nahenden Auto. Beim inzwischen 35-jährigen Opfer aus Vienenburg (Niedersachsen), das als Nebenklägerin im Prozess aussagte, sind die Folgen der schweren Beinverletzungen noch heute anzumerken. Wochenlang lag es im Krankenhaus und musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen.

Rüttelstreifen nur wenig wirksam

Der Tunnel ist besonders in der wärmeren Jahreszeit Treff von Adrenalin-Junkies, die zur Show durch die Röhre jagen und manchen Crash verursachen. Obwohl inzwischen Rüttelstreifen außerhalb des Tunnels die Kraftfahrer bremsen sollen, hat sich daran wenig geändert, sagen Augenzeugen. Durch Hobbyfilmer werden auch Videos gemacht, die im Internet verbreitet werden, so auch vom Unfall. Sie wurden im Prozess als Beweismittel einbezogen.

Aus diesen Gründen und wegen der damaligen Reaktionen der Polizei und Rettungskräfte stand der 30-Jährige auch unter Verdacht, „allein aus Geltungsbedürfnis“ gehandelt zu haben, wie es die Anklage formulierte. Dies wurde im Verfahren aber teilweise widerlegt.

Milde Strafe

Am Ende des Prozesses kam der Unfallverursacher mit der Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 50 Euro jedoch eher glimpflich davon. Der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, es blieb die fahrlässige schwere Körperverletzung.

Gegen den 30-jährigen sprach, dass er wie seine anderen Opelfreunde vor ihm im Tunnel den alten Opel aus den 1970er Jahren kräftig beschleunigen wollte, was Sachverständige als Hauptgrund für den Unfall ausmachten. Zudem hätte er das gerade umgebaute Fahrzeug noch nicht ausreichend beherrscht. Ihm zugutegehalten wurde, dass die Fahrbahn feucht war, er sich nach dem Befinden des Opfers erkundigte und im Gericht zur Aufklärung beitrug. (mz)