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Radfahrer starb Nach Tod eines Radfahrers bei Badeborn: Prozess gegen Autofahrer beginnt am Amtsgericht Quedlinburg

31.10.2018, 16:57
Das weiße Rad an der Straße nach Badeborn erinnert an den getöteten 58-Jährigen.
Das weiße Rad an der Straße nach Badeborn erinnert an den getöteten 58-Jährigen. F. Gehrmann

Badeborn/Quedlinburg - Im Sommer ist Anklage erhoben worden, jetzt steht auch der Verhandlungstermin fest: Wegen fahrlässiger Tötung muss sich ein 56-Jähriger am Mittwoch, 7. November, vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 9. März dieses Jahres gegen 20 Uhr auf der Kreisstraße 1362 kurz vor Badeborn einen Radfahrer, der in gleicher Fahrtrichtung fuhr, übersehen zu haben, teilte Christian Löffler, Sprecher des Landgerichtes Magdeburg, mit.

Der 56-Jährige soll mit seinem Pkw auf den Radfahrer aufgefahren sein. Dieser, ein 58-Jähriger, wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.

Der 56-jährige Pkw-Fahrer müsse sich vor Gericht verantworten, „weil er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Er hat nicht aufgepasst“, hatte die Staatsanwaltschaft im Sommer die Anklageerhebung begründet. Das Strafgesetzbuch sieht für fahrlässige Tötung einen Rahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das Gericht wird in der Verhandlung vier Zeugen und zwei Sachverständige hören.

An der Unfallstelle hatten Kollegen des 58-Jährigen, der am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung arbeitete, ein weißes Fahrrad, ein Ghost-Bike, aufgestellt - zur Erinnerung an den Biologen, aber auch als Mahnung an alle Autofahrer, gegenüber Radfahrern aufmerksam zu sein. (mz/pek)