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Lastbeschränkung gegen Schäden Lastbeschränkung gegen Schäden: Warum Straßen nicht jedes Gewicht tragen

25.11.2020, 06:55
Das Verkehrszeichen 253 bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse. Es verbietet die Einfahrt für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse.
Das Verkehrszeichen 253 bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse. Es verbietet die Einfahrt für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse. dpa

Anders als bei Brücken wird für Straßen keine mathematische Formel zur Berechnung der Tonnagebegrenzung angewendet. Doch wonach richtet sich, ob eine Straße nur von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 oder 7,5 Tonnen befahren werden kann?

Michael Schanz, Regionalbereichsleiter bei der Landesstraßenbaubehörde, kennt die Antwort: Die Lastbeschränkung oder sogar Vollsperrung für den Schwerverkehr ist ein wirksames Mittel, um eine massive Schadensausbreitung zu verhindern und die Straßenverbindung überhaupt für den Personenverkehr weiterhin nutzbar zu halten. Denn grundsätzlich ist der Schwerverkehr der maßgebliche Grund für Fahrbahnschäden.

Spätestens, wenn Tragfähigkeitsschäden erkennbar sind, meist Risse und Verdrückungen, müssen schnellstmöglich Instandsetzungen erfolgen. Passiert das nicht, besteht die Gefahr einer weiteren Schadensausbreitung, in deren Folge die gesamte Fahrbahn verstärkt oder im Extremfall komplett erneuert werden muss.

Sind Schäden erkennbar, muss schnell repariert werden, sonst droht eine komplette Erneuerung

Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die um so größer sind, je länger gewartet wird oder - durch die gegebenen finanziellen und personellen Randbedingungen - gewartet werden muss.

In Abhängigkeit des Schadensbildes und der sonstigen Randbedingungen - dazu zählen mögliche Alternativführungen, theoretische und praktische Um- und Ausbaumöglichkeiten - wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde die notwendige Beschränkung festgelegt.

Beim Bau von Straßen werden, um den Aufbau zu bemessen, die sogenannten äquivalenten 10-Tonnen-Achsübergänge herangezogen. Neben der Belastung der Straße muss der in Anspruch genommene Verkehrsraum einbezogen werden. Dabei geht es um den Schwerverkehr. Pkw spielen hier im Prinzip keine Rolle. (mz)