1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Keine Zweifel an Gutachten für die Angeklagten aus Thale

EIL

Strafverhandlung Keine Zweifel an Gutachten für die Angeklagten aus Thale

Richterin lehnt im Prozess um Raubdelikte in Thale alle Anträge ab, die den Befunden einer Ärztin weiteres Beweismaterial gegenüberstellen wollen.

Von Benjamin Richter 12.08.2021, 12:00
In der Roßtrappenstraße in Thale soll der Angeklagte Sebastian E. gewohnt haben, als er im Juli 2020 mit zwei Mitangeklagten einen Mann in dessen Wohnung misshandelt und ausgeraubt haben soll. Einen Hang zum Drogenkonsum konnte eine Sachverständige bei keinem der Beschuldigten erkennen.
In der Roßtrappenstraße in Thale soll der Angeklagte Sebastian E. gewohnt haben, als er im Juli 2020 mit zwei Mitangeklagten einen Mann in dessen Wohnung misshandelt und ausgeraubt haben soll. Einen Hang zum Drogenkonsum konnte eine Sachverständige bei keinem der Beschuldigten erkennen. Foto: Richter

Thale/Magdeburg/MZ - Ganz klar regelt der Paragraph 64 des Strafgesetzbuchs, wer in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollte: nämlich Personen mit einem Hang zum Drogenkonsum, die im Rausch oder aus der Abhängigkeit heraus eine Straftat begangen haben.