Feuerwehren im Harz Feuerwehren im Harz: Rauchmelder sorgen für Fehlalarm-Einsätze

Quedlinburg/Wernigerode - Immer öfter müssen die Feuerwehren im Landkreis Harz ausrücken, weil Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen in größeren Gebäuden falschen Alarm signalisieren. Waren es 2015 noch 708 Fehleinsätze, wurden im vergangenen Jahr bereits 66 mehr gezählt.
Aus der Sicht der Feuerwehr
Dass die Zahl der Einsätze durch Fehlalarme steigt, hängt auch damit zusammen, dass in immer mehr Wohnungen Rauchmelder installiert sind, sagte Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse. Für den Kreisbrandmeister ergeben Rauchmelder durchaus Sinn. Er stört sich allerdings am Begriff „Fehlalarm“. „Sie machen nichts anderes als das, wofür sie da sind - Rauch oder Feuer zu melden“, betonte er.
„Früher hat es nach angebrannten Kartoffeln gerochen. Da waren die Leute alarmiert, dass in der Wohnung etwas nicht stimmte“, sagte Lohse. Da wurde die Feuerwehr gerufen, wenn der Hausbewohner nicht auf das Klopfen oder Klingeln reagierte. Heute schlägt bei den „Brandenburgern“ - den angebrannten Kartoffeln - halt der Rauchmelder Alarm. Der durchdringende Piepton alarmiert somit immer mehr aufmerksame Nachbarn - und diese rufen zu Recht die Feuerwehr.
Nachbarn rufen beim Piepen die Feuerwehr
Zu richtigen Fehleinsätzen komme es dagegen immer häufiger, weil meist große Brandmeldeanlagen Alarm schlagen, beispielsweise wegen Zigarettenrauchs oder technischer Probleme. Da müssten die Feuerwehren ebenfalls ausrücken. (siehe Hintergrundkasten)
Rauchmelder können Leben retten, ist sich der Kreisbrandmeister sicher. So wie Mitte Dezember in Blankenburg. Gegen 3.47 Uhr hatten dort Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus den schrillen Warnton aus einer Wohnung gehört. Nur wenige Minuten später war die herbeigerufene Feuerwehr vor Ort. „Es hätte nicht viel später sein dürfen, der 50-jährige Mieter wäre an Rauchvergiftung gestorben“, erinnert sich Ortswehrleiter Alexander Beck.
Der Mieter hatte vergessen, eine Herdplatte auszuschalten. Bratenfett habe sich schließlich entzündet, der Qualm den Brandmelder rechtzeitig ausgelöst. Aber es gibt auch tragische Ereignisse, wo die Retter trotz Rauchmelder unverschuldet zu spät kamen. Wie Mitte Januar in Thale, als ein Mann in seiner Wohnung aus bisher noch unbekannter Ursache verbrannte (die MZ berichtete).
Trotz der Fehleinsätze appelliert Kreisbrandmeister Lohse: „Es sollte sich niemand scheuen, die Feuerwehr zu rufen, wenn sich kein Kontakt zu dem Bewohner der Wohnung herstellen lässt, in der der Piepton die Gefahr unüberhörbar signalisiert.“ Auch wenn die Alarmierung sich als Fehleinsatz entpuppe, müsse dieser nicht bezahlt werden.
Vermieter installierten Warnmelder
Insgesamt wurden über 10.000 Rauchwarnmelder in den 2.885 Wohnungen der Wohnungswirtschaft GmbH Quedlinburg eingebaut - und zwar in allen Räumen bis auf Küche und Bad. „Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten“, sagte Sven Breuel, Geschäftsführer des größten Wohnungsanbieters im Altlandkreis.
Auch in Thale sind alle 874 von der dortigen Wohnungsgesellschaft vermieteten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet, wie Geschäftsführer Michael Weber sagte. Für die von der GmbH verwalteten Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser habe man die Eigentümer auf die Installationspflicht von Rauchwarnmeldern hingewiesen. Teilweise wollten diese sich selbst um die Installation kümmern.
Verantwortung der Eigentümer
Mieter, die noch keinen Rauchmelder haben, sollten sich umgehend an ihre Vermieter wenden. Die sind nach Bauordnungsgesetz sowohl für den Einbau als auch die Betriebsbereitschaft zuständig. Eine behördliche Kontrolle der Umsetzung erfolgt nicht, heißt es von den Brandschutzexperten der Kreisverwaltung. Hier sei die Eigenverantwortung der Eigentümer gefordert. Übrigens: Wer als Wohnungseigentümer die bestehende Rauchwarnmelderverordnung ignoriert, könnte eine böse Überraschung erleben.
Im Fall der Fälle könnte der Staatsanwalt nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz vorwerfen. Zudem könnte die Versicherung nicht zahlen, gab der Kreisbrandmeister zu bedenken. Laut Landesbauordnung müssen seit Dezember 2009 in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dies betraf alle durch Neu- bzw. Umbau geschaffenen Wohnungen. Bestehende Wohnungen waren dann bis Ende 2015 entsprechend auszustatten. (mz)