1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Neuinfektionen: Corona in Sachsen-Anhalt: Quarantäne und Massentest nach Corona-Fall in Halberstädter Kita

Neuinfektionen Corona in Sachsen-Anhalt: Quarantäne und Massentest nach Corona-Fall in Halberstädter Kita

10.07.2020, 11:47
Im Labor werden zum Nachweis einer Infektion Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum auf das Sars-CoV-2-Virus getestet.
Im Labor werden zum Nachweis einer Infektion Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum auf das Sars-CoV-2-Virus getestet. dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus weiter sehr gering. Von Donnerstag- bis Freitagvormittag wurden nach Angaben des Sozialministeriums in Magdeburg zwei neue Fälle erfasst.

Sie seien jeweils aus dem Burgenlandkreis und dem Jerichower Land gemeldet worden. Landesweit sind damit bisher insgesamt 1909 Fälle registriert. 61 nachweislich Infizierte sind bislang gestorben.

Unterdessen meldete auch der Landkreis Harz zwei neue Fälle, es handele sich um einen Ehepartner und ein Kind einer schon als infiziert bekannten Person. Weil das Kind bis Mittwoch eine Kita in Halberstadt besucht habe, sollten am Freitag 61 Kinder und 16 Erzieherinnen und Erzieher sowie Servicekräfte getestet werden.

100 Schülerinnen und Schüler sowie mehrere Lehrer in Magdeburg in Quarantäne

Zugleich sei für die Kinder, ein betreuendes Elternteil und das Fachpersonal eine zehntägige Quarantäne angeordnet worden, sie gelte bis zum 18. Juli.

Erst am Donnerstag hatte die Stadt Magdeburg für rund 100 Schülerinnen und Schüler sowie mehrere Lehrer eines Gymnasiums eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Bei einem Lehrer war das Coronavirus festgestellt worden.

Gegen Mittag meldete zusätzlich auch der Landkreis Mansfeld-Südharz fünf neue positiv getestete Personen. Sie alle seien in Kontakt mit einem Infizierten aus einem anderen Landkreis gewesen.

Am Freitag rief die Stadt Halle noch einmal zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf. Es sei die zentrale Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem solle sie überall dort getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. (dpa)