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Justiz Auch der Bruder aus Ballenstedt landet vor Gericht

Prozess beginnt am 23. August.

Von Ingo Kugenbuch 10.08.2021, 10:00
Denny R. präsentiert sich auf Facebook in martialischer Verkleidung.
Denny R. präsentiert sich auf Facebook in martialischer Verkleidung. Repro: Kugenbuch

Ballenstedt/MZ - Beide sollen sie schwere Straftaten verübt haben, beide durch zu viele Drogen psychisch krank und dadurch nicht schuldfähig sein, beide sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Und bald stehen die beiden Brüder aus Ballenstedt, Justin und Denny R., auch gleichzeitig vor Gericht.

Die Taten

Justin R. soll seine eigene Mutter vergewaltigt haben. Im Wahnzustand soll der 22-Jährige am 15. Dezember gegen 6 Uhr bei ihr in der Wohnung in Ballenstedt aufgetaucht sein - so schilderte es der Staatsanwalt beim Prozessauftakt. Er sei in ihr Schlafzimmer gegangen und habe sie gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Dann habe er ihr ein Messer an den Hals gehalten. Die Frau habe versucht, sich zu wehren, nach dem Messer gegriffen und sich dabei geschnitten. Wieder habe der Sohn seine Mutter dann bis an den Rand der Ohnmacht gewürgt - und sie dann vergewaltigt. Sein 24-jähriger Bruder Denny soll sich am 28. Februar - auch im Drogenwahn - „gegen 18.45 Uhr auf dem Rathausplatz einem 16-jährigen Jugendlichen genähert und ganz plötzlich mit einem Messer auf diesen eingestochen haben“, so Gerichtssprecher Christian Löffler. „Der Beschuldigte soll in Tötungsabsicht gehandelt haben. Das Mordmerkmal soll Heimtücke gewesen sein, da der Geschädigte mit keinem Angriff rechnen konnte.“

Die Prozesse

Während Justin R. sich bereits seit dem 7. Juni vor dem Landgericht Magdeburg verantworten muss, beginnt Dennys Prozess vor einer anderen Kammer am 23. August und ist bis zum 7. September angesetzt. In Justins Prozess wurden nach der Anklageverlesung Publikum und Presse ausgeschlossen. Denn, wenn sein Sexualleben und das Verhältnis zur Mutter in der Öffentlichkeit erörtert würden, würden damit seine „schutzwürdigen Interessen verletzt“. Laut Löffler könnte das Urteil am 31. August gesprochen werden. Das werde dann wieder öffentlich erfolgen. Bei Denny ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit auch wahrscheinlich.

Die Urteile

Sollte das Gericht den beiden Brüdern ihre Schuld nachweisen können, werden sie dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.