Stallpflicht aufgehoben? Stallpflicht aufgehoben? Ministerium sorgt für Verwirrung in Anhalt-Bitterfeld

Köthen - Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom Montag hat im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für einige Verwirrung gesorgt.
„In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht weiter gelockert", hieß es in der Pressemitteilung. „Damit ist die landesweite Stallpflicht von Geflügel aufgehoben, es gilt aber weiterhin ein Aufstallungsgebot in Risiko- und Restriktionsgebieten." Die Entscheidung, ob die ansässigen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie bringen dürfen, liege damit nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Dieser letzte Satz rief bei der Kreisverwaltung Kopfschütteln hervor. „So ist das falsch", erklärte Pressesprecherin Marina Jank am Dienstag. Bis auf einige Ortschaften liege Anhalt-Bitterfeld vollständig im Risikogebiet, deshalb könne man nicht über die Aufhebung der Stallpflicht entscheiden. Landrat Uwe Schulze (CDU) zeigte sich bestürzt: „Ich würde gerne die Aufstallpflicht im gesamten Landkreis aufheben, ich darf es aber nicht."
Die Stallpflicht kann nur für folgende Orte aufgehoben werden: Beyersdorf, Brehna, Brösa, Cattau, Cosa, Cösitz, Dohndorf, Gahrendorf, Glauzig, Gnetsch, Golmenglin, Görzig, Göttnitz, Großwülknitz, Kleinweißandt, Körnitz, Löbersdorf, Löbnitz a.d. Linde, Mößlitz, Pösigk, Priesdorf, Prussendorf, Quetzdölsdorf, Radegast, Rieda, Riesdorf, Rohndorf, Schortewitz, Schrenz, Schwemsal, Spören, Station Weißandt-Gölzau, Stumsdorf, Torna, Weißandt-Gölzau, Werben, Werdershausen, Wieskau, Zehbitz, Zehmitz und Zörbig. (mz/afo)