Landkreis ordnet Stallpflicht an Landkreis ordnet Stallpflicht an: Nun ist auch noch die Geflügelpest im Anmarsch

Köthen - Geflügelhalter in vielen Ortschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfeld müssen ihre Tiere ab Samstag in geschlossenen Ställen oder Volieren halten, in die weder Wildvögel gelangen können noch deren Kot. Das passiert zum Schutz gegen die Vogelgrippe bzw. klassische Geflügelpest, die durch Wildvögel eingeschleppt wird.
„Die klassische Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen“, sagt Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk. „Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.“
Die Geflügelhalter in Anhalt-Bitterfeld müssen nicht zum ersten Mal entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Bestände zu schützen. 2017 traf die Vogelgrippe den Tierpark in Köthen besonders hart. Ein Schwan hatte die Krankheit eingeschleppt. Das beliebte Ausflugsziel wurde zum Sperrgebiet.
„Wir fangen jetzt an, unsere Pfauen einzustallen und überplanen unsere Volieren“, sagt Tierpark-Chef Michael Engelmann am Dienstagnachmittag. Die Volieren seien inzwischen so gebaut, dass Planen ohne Probleme darüber gezogen werden könnten. „Der Ententeich ist aufgrund seiner Größe jedoch eine kleine Herausforderung.“ Den Zeitpunkt, die Geflügelhalter zu informieren, findet er zu knapp. „Wir müssen heute alles holen und dürfen nichts vergessen.“ Schließlich würden die Baumärkte einen Tag später schließen.
Grundlage der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises ist eine Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hält eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzvirus in Anhalt-Bitterfeld für sehr wahrscheinlich.
„In Deutschland gibt es viele mit dem Virus infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel, auch in grenznahen Gebieten zu Sachsen-Anhalt“, teilt Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk mit. „Bestätigte Fälle in Anhalt-Bitterfeld gibt es derzeit noch nicht.“ (mz/sgr)