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  7. Bei neuen Schottergärten droht ein Bußgeld - Behörden in Zerbst klären auf

Für den Umweltschutz Zerbst macht Ernst: Bei neuen Schottergärten droht ein Bußgeld

Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens in Sachsen-Anhalt verboten. Wer genau ist in Zerbst davon betroffen und welche Strafen drohen? Die zuständige Behörde klärt auf.

Von Kristina Reiher Aktualisiert: 04.04.2022, 14:14
Dem Trend zur Versteinerung der Vorgärten hat das Land Sachsen-Anhalt den Riegel vorgeschoben. Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens im Bundesland verboten. Häufig werden die Steinernen Gärten als pflegeleichter empfunden, nach einigen Jahren wächst aber auch in einem Schottergarten das Unkraut.
Dem Trend zur Versteinerung der Vorgärten hat das Land Sachsen-Anhalt den Riegel vorgeschoben. Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens im Bundesland verboten. Häufig werden die Steinernen Gärten als pflegeleichter empfunden, nach einigen Jahren wächst aber auch in einem Schottergarten das Unkraut. picture alliance/dpa

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Zerbst - Pflegeleicht, modern und unkrautfrei: Mit diesen Argumenten werden Schottergärten gerne angepriesen. Dem Trend zur Versteinerung der Vorgärten hat das Land Sachsen-Anhalt vor einem Jahr allerdings den Riegel vorgeschoben. Seit März 2021 ist die Neuanlage eines Schottergartens im Bundesland verboten.