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Kriminalität Kriminalität: Anklage gegen Totschläger aus Wolfen-Nord erhoben

Von Jan Wätzold 03.12.2004, 11:52
Das Gebäude der Sekundarschule IV in Wolfen, wo am 8. September 2004 ein 16-jähriger Junge von einem ehemaligen Mitschüler zusammengeschlagen worden war und an den schweren Verletzungen gestorben ist. (Foto: dpa)
Das Gebäude der Sekundarschule IV in Wolfen, wo am 8. September 2004 ein 16-jähriger Junge von einem ehemaligen Mitschüler zusammengeschlagen worden war und an den schweren Verletzungen gestorben ist. (Foto: dpa) dpa

Wolfen/Dessau/MZ. - Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 18-Jährigen erhoben,der am 9. September in Wolfen einen 16 Jahre alten Schüler in der Hofpause zusammengeschlagen hatte. Das Opfer war zwei Tage nach der Attackegestorben. Die Anklage wirft dem Angreifer Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass im Zusammenhang mit der Tat weitere Personen mit einem Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen müssen.

Seit zwei Tagenist Matthias B. wieder auf freiem Fuß. DreiMonate musste der 18-Jährige darauf warten.Der Haftbefehl, der den Wolfener am 9. Septemberins Untersuchungsgefängnis gebracht hatte,ist freilich nur "außer Vollzug" gesetzt.So heißt das im Juristendeutsch, wenn dieStrafverfolger der Ansicht sind, dass sichein Tatverdächtiger bis zur Hauptverhandlungnicht aus dem Staub machen wird. Vor dreiMonaten waren die Behörden noch anderer Ansichtgewesen.

Es ist nicht das einzige, das sich geänderthat seit jenem Spätsommertag, der den Alltagin der Wolfener Sekundarschule IV veränderte.In das Dröhnen der Pausenklingel hinein warMatthias B. damals auf den 16 Jahre altenRené E. losgegangen. Zeugen berichteten später,der Ältere habe sich "in einer Art Rausch"auf den ehemaligen Mitschüler gestürzt.

Die Schläge und Tritte, die René E. einsteckenmusste, waren von einer solchen Wucht undHärte, dass der Junge bewusstlos auf dem Schulhofliegen blieb. Zwei Tage noch kämpften dieÄrzte in der halleschen Spezialklinik Bergmannstrostletztlich erfolglos um das Leben des Schülers.Zu diesem Zeitpunkt saß der Angreifer bereitswegen schwerer Körperverletzung in Untersuchungshaft.

Die Anklage, die nun von der zuständigen StaatsanwaltschaftDessau erhoben wurde, hat einen anderen Wortlaut:"Körperverletzung mit Todesfolge" heißt esdort. Wann der Prozess gegen den 18-Jährigenbeginnt, ist noch unklar. Klar ist nur, dasser bis dahin auf freiem Fuß bleibt. "Der Angeklagtemuss sich aber regelmäßig bei der Polizeimelden", so Oberstaatsanwältin Susanne Helbig.

Die Juristin sagt überdies, dass Rache wohldas Motiv der Tat gewesen sei. Matthias B.habe sich gehänselt gefühlt, weil er nachder Schule ein berufsvorbereitendes Jahr absolvierenwollte. Informationen, wonach im Zusammenhangmit der Tragödie auch gegen andere Personenermittelt wird, bestätigt die Oberstaatsanwältin:"Möglicherweise gibt es noch ein gesondertesVerfahren wegen unterlassener Hilfeleistung."

Schon erste Ermittlungen hatten ergeben, dassvon den umstehenden Schülern offenbar niemandeingegriffen hatte. Die mit der Aufsicht betrautenLehrern sollen von dem Geschehen zunächstnichts mitbekommen haben.