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Justiz Justiz: Einspruch von Lewering gegen Strafbefehl

17.10.2002, 18:18

Halle/dpa. - Die stellvertretende Chefin der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt (Halle), Dagmar Lewering, hat Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Untreue beim Amtsgericht Halle-Saalkreis eingelegt. Der Einspruch sei vergangenen Freitag eingegangen, sagte Sprecher Sprecher Werner Budtke. Vorerst müsse sie den Strafbefehl nicht bezahlen. Die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht werde nicht vor Januar 2003 beginnen.

Lewering soll die Überstunden eines Mitarbeiters über einen Beratervertrag von 171 000 Mark bezahlt haben. Sie habe gewusst, dass dies nicht statthaft sei, sagte Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Eine Gegenleistung habe sie allerdings nicht erhalten. Bislang habe Lewering die Vorwürfe bestritten.

Zudem werde gegen das Ehepaar Lewering wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Deren Haus in Bad Kösen (Burgenlandkreis) soll ein Klinikbetreiber kostengünstig gebaut haben. Bei dem Ehemann, SPD- Abgeordneter im neu gewählten Bundestag, müsse die Aufhebung der Immunität abgewartet werden, sagte Bittmann. Außerdem werde noch gegen Frau Lewering wegen Korruption ermittelt. Bei dem Ehepaar bestehe keine Fluchtgefahr.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Lewering bis 1991 bei der nordrhein-westfälischen Lielje-Unternehmensgruppe beschäftigt. Danach wechselte sie zur LVA Sachsen-Anhalt. Ab 1993/94 habe sie sich ihr Wohnhaus von einer inzwischen insolvent gewordenen Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe bauen lassen. Für das Haus und die Inneneinrichtung habe sie nur ein Drittel der Kosten bezahlt. Zudem bestehe der Verdacht, dass im Zusammenhang mit dieser Zuwendung Steuern hinterzogen wurden.