Hotel-Meldepflicht Hotel-Meldepflicht: Streit um das

Magdeburg/dpa. - Die Meldepflicht von Hotels stößt bei den Datenschützern in Bund und Ländern auf Kritik. „Das trifft jeden, der in einem Hotel übernachtet, auch wenn gar keine Gefährdung von ihm ausgeht“, sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Die im neuen Meldegesetz vorgesehene Regelung sei eine unzulässige Vorratsspeicherung. Die Daten seien außerdem für die Ermittlungen der Polizei gegen Straftäter kaum zu gebrauchen, weil Verbrecher leicht einen falschen Namen angeben könnten. „Das ist eine überschießende Regelung, die ihr Ziel gar nicht trifft“, sagte von Bose.
Bislang lag das Melderecht in der Zuständigkeit der Länder und soll künftig Bundesrecht sein. Für scharfe Kritik selbst aus den Reihen der Bundesregierung hatten bereits Passagen des Gesetzesentwurfs gesorgt, wonach Melderegister Adresshändler unterstützen könnten. Es wird erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz im September stoppt und der Vermittlungsausschuss anschließend Korrekturen vornimmt.
Die Datenschützer von Bund und Länder hatten vergangenen Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung die Abschaffung der Hotelmeldepflicht gefordert. „Hotelgäste dürfen nicht schlechthin als Gefahrenquelle oder (potentielle) Straftäter angesehen und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden“, heißt es in dem Papier.
Im Gegensatz zum Thema Adresshandel geht von Bose nicht davon aus, dass die Meldepflicht für die Hotels wieder aus dem Gesetz genommen wird. Ähnliche Regelungen gebe es bereits heute in den Ländern, ohne dass die Kritik der Datenschützer berücksichtigt worden sei. „Ich bin da eher skeptisch, dass es noch zu einer Änderung kommt“, sagte von Bose. „Man darf es aber nicht unversucht lassen.“
Ebenfalls auf Kritik stößt eine Regelung, wonach Vermieter künftig wieder dafür sorgen sollen, dass ihre Mieter korrekt gemeldet sind. Dies sei eine Vermischung von Mietrecht und Melderecht, sagte von Bose. Der Vermieter habe dann wieder melderechtliche Pflichten. Eigentlich sei eine derartige Regelung bereits vor einigen Jahren gekippt worden. Mit der Melderechtsreform wolle die Bundesregierung sie nun wieder einführen, obwohl sich die heutige Praxis bewährt habe.