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Hintergrund Hintergrund: Stasi-Überprüfung von Abgeordneten im Osten

13.08.2009, 09:48

Erfurt/dpa. -
SACHSEN: Auch im neu gewählten Landtag von Sachsen werden alleAbgeordneten auf eine Stasi-Mitarbeit überprüft. Ausgenommen bleibennur jene, deren Stasi-Tätigkeit noch vor Vollendung des 18.Lebensjahres endete. In Sachsen werden grundsätzlich alleParlamentarier einer Prüfung unterzogen, eine zeitliche Begrenzungfür diese Regelung gibt es nicht. Konsequenzen regelt die SächsischeVerfassung. Bei einem dringenden Verdacht auf eine Stasi-Tätigkeitvon Abgeordneten und Ministern kann der Landtag beimVerfassungsgericht in Leipzig ein Verfahren zur Aberkennung vonMandat oder Amt beantragen. Bisher hat der Landtag siebenKlageerhebungen beschlossen. Zwei Klagen erledigten sich auszeitlichen Grünen, fünf wurden aus formellen Gründen abgewiesen.

SACHSEN-ANHALT: Der Landtag hatte die Überprüfung im Frühjahr 2007neu geregelt. Die Initiative für eine Überprüfung liegt damit bei denAbgeordneten. Ohne ihre Zustimmung ist sie nur möglich, wenn konkreteVerdachtsmomente vorfliegen. Die Mitglieder der Fraktionen von CDU,SPD und FDP ließen sich überprüfen. In keinem Fall hat es nachAngaben des zuständigen Landtagsgremiums Hinweise auf eineZusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit gegeben. Die Linke-Abgeordneten hatten sich dagegen ausgesprochen. Wer bei der Linkenfür ein politisches Mandat kandidiere, sei aufgefordert, seineBiografie zuvor offenzulegen, hieß es zur Begründung.

BERLIN: In Berlin gibt es kein gesondertes Gesetz zur Überprüfung vonMitgliedern des Abgeordnetenhauses. Nach Angaben desLandesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, basiertedie Überprüfung auf Freiwilligkeit. Damit wurde jedoch das Zielverfehlt, die Belastung des Parlaments insgesamt festzustellen. EinEhrenrat wurde in den 1990er Jahren eingesetzt, um Stasi-Belastungeneinzuschätzen. Entscheidungen mussten mit Zwei-Drittel-Mehrheitgetroffen werden. Ein Untersuchungsausschuss sollte öffentlich tagenund entscheiden, wenn «weiterer Aufklärungsbedarf» zu der geheimgetroffenen Entscheidung des Ehrenrates bestand.

BRANDENBURG: Die Überprüfung von Landtagsabgeordneten ist inBrandenburg nicht geregelt. In der ersten Legislaturperiode dientenEmpfehlungen von Kirchenvertretern dazu, die Volksvertretereinzustufen. Danach gab es noch einmal einen Antrag der SPD-Fraktion,wenigstens ihre Mitglieder überprüfen zu lassen, was die damaligeGauck-Behörde mit der Begründung zurückwies, dass dies der Landtagals Ganzes beschließen müsse.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Seit 1999 sind Landtagsmitglieder nicht mehrverpflichtet, sich auf eine Stasi-Mitarbeit überprüfen zu lassen.Dennoch hat sich die Mehrheit der Abgeordneten weiterhin freiwilligzu einer neuerlichen Überprüfung durch eine dreiköpfige Kommissionbereiterklärt. Die CDU-Fraktion hat nach eigenen Angaben dienotwendigen Unterlagen für die laufende Legislaturperiodeeingereicht. In der ersten Wahlperiode nach 1990 hatten mehrereAbgeordnete im Zuge der Stasi-Überprüfungen ihre Mandatezurückgegeben. Die Linke beteiligt sich unter Hinweis auf dieErgebnisse der bisherigen Überprüfungen nicht an der freiwilligenAktion.

THÜRINGEN: In Thüringen werden auch in der kommendenLegislaturperiode die Abgeordneten auf eine mögliche Mitarbeit beider Stasi überprüft. Das bestehende Gesetz, das zur Landtagswahl am30. August ausläuft, wurde vom Landtag bis 2014 verlängert. DieOpposition aus Linke und SPD stimmten aus formellen Gründen dagegen.Die Linke kündigte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einegerichtliche Überprüfung der neuen Regelungen an.