Geblitzt? Geblitzt? : Im FB-Video: Anwalt beantwortete Fragen zu Bußgeldbescheiden

Halle (Saale) - Seit der neue Bußgeldkatalog am 28. April in Kraft getreten ist, greifen deutlich härtere Strafen für zu schnelles Fahren in Deutschland. Wer etwa innerorts mit 21 Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt wird, dem droht nun nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch ein Monat Fahrverbot.
In vielen Fällen lässt sich die Strafe jedoch abmildern oder ganz abwenden, weiß Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt und Gründer der Internetplattform „Geblitzt.de“. Seine Kanzlei „WKR Rechtsanwälte“ in Leipzig hat sich unter anderem auf den Umgang mit Bußgeldbescheiden spezialisiert.
Doch wann lohnt sich ein Einspruch? Wie kann ich einem Fahrverbot entgehen? Was kann ich tun, wenn ich in der Probezeit geblitzt wurde?
Im MZ-Livestream auf Facebook beantwortete der Rechtsanwalt ab 14 Uhr Ihre Fragen rund um das Thema Blitzen, Bußgeldbescheide und Verkehrsrecht. (mz)