Flughafen Leipzig/Halle Flughafen Leipzig/Halle: Nachtflug-Gegner werden Verfassungsbeschwerde einlegen
Halle/Leipzig/MZ/asc. - Der Streit über die Nachtflüge am Flughafen Leipzig / Halle geht in eine neue Runde: Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen die Nachtfluggegner jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Das sei auf einer Mitgliederversammlung beschlossen worden, sagte gestern der Vorsitzende der IG Nachtflugverbot, Michael Teske.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Juli Musterklagen von drei Anwohnern auf Einschränkung der nächtlichen Frachtflüge und ein Verbot des Transports von US-Soldaten über den Airport zurückgewiesen (die MZ berichtete). Den Gang nach Karlsruhe begründete Teske damit, dass die betroffenen Anwohner durch die Nachtflüge in ihrem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit eingeschränkt würden.
Außerdem, so Teske, werde die Klage sich gegen die Militärflüge richten. Diese seien mit dem Völkerrecht nicht vereinbar, weil auch Soldaten in den Irak geflogen würden, obwohl die Bundesregierung den Irak-Krieg als völkerrechtswidrig eingestuft habe. Zudem berufen sich die Gegner auf Artikel 26 des Grundgesetzes, wonach die Bundesrepublik keinen Krieg führen oder unterstützen dürfe. Zu Erfolgsaussichten der Verfassungsklage äußerte Teske sich nicht. Zur Not werde man aber auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.