Entscheidung vom Bundesrat Entscheidung vom Bundesrat: Kooperationsverbot bei Hochschulförderung wird gelockert

Berlin - Bund und Länder dürfen bei der Förderung der Hochschulen künftig enger zusammenarbeiten. Zudem wird erstmals nach Jahren das Bafög erhöht. Entsprechende Gesetze passierten am Freitag den Bundesrat in Berlin.
Die Grundgesetzänderung zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes beschloss die Länderkammer einstimmig. Im November hatte bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt.
Beschlossener Föderalismusreform wird teils korrigiert
Der Bund darf nun Projekte an Hochschulen auch dauerhaft finanzieren - vorausgesetzt es handelt sich um Fälle von überregionaler Bedeutung. Bislang war eine solche Förderung nur zeitlich begrenzt erlaubt. Mit dem Gesetz wird die 2006 beschlossene Föderalismusreform teils korrigiert.
Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU), Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan, begrüßt die am Freitag von der Länderkammer beschlossene Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich: „Die Streichung dieses 2006 eingeführten Kooperationsverbotes aus dem Grundgesetz ist ein entscheidender Schritt für die Hochschulen des Landes in Richtung dauerhafter Finanzierung von national wichtigen Aufgaben aus Bundesmitteln, so zum Beispiel die Bereitstellung von Studienangeboten mit überregionaler Bedeutung“, so Jens Strackeljan. „Dadurch ergeben sich in der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre neue Formen der Kooperation und eröffnen auch der Universität Magdeburg Planungssicherheiten und die Möglichkeit neuer Allianzen.“
Politisch verknüpft war die Grundgesetzänderung mit der Zusage des Bundes, sämtliche Bafög-Kosten zu übernehmen. Studenten und Schüler bekommen in zwei Jahren sieben Prozent mehr Bafög. Der Bafög-Höchstsatz steigt im Herbst 2016 von 670 auf 735 Euro. Wohnzuschlag und Kinderbetreuungszuschlag werden überproportional gesteigert. Durch eine Anhebung von Einkommensfreibeträgen werde der Kreis der Bafög-Empfänger im Jahresdurchschnitt um rund 110 000 Studierende und Schüler erweitert, so das Bundesbildungsministerium.
Es ist die erste Anhebung der Ausbildungsförderung nach sechsjähriger Pause. Mit Beginn 2015 übernimmt der Bund den Länderanteil an der Finanzierung. Die Länder, die bislang 35 Prozent der Bafög-Kosten zahlen, sparen dadurch jährlich rund 1,2 Milliarden Euro.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte: „Die Grundgesetzänderung und die Bafög-Reform (...) werden weit über diese Legislaturperiode hinaus ihre Wirkung entfalten.“ Mit der Lockerung des Kooperationsverbots könnten Bund und Länder Hochschulen ebenso fördern wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Programme wie die Exzellenzinitiative könnten längerfristig angelegt werden.
Inklusion Behinderter in den Schulen
Für die SPD-geführten Länder begrüßte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Vera Reiß die Beschlüsse. Die SPD-Länder würden aber weiter auf ein Engagement des Bundes auch bei der Inklusion Behinderter in den Schulen oder bei der Verbesserung des Ganztagsschulangebots drängen.
Das Deutsche Studentenwerk (legte dem Bund nahe, das Bafög regelmäßig zu erhöhen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft appellierte an die Regierung, durch einen „Pakt für gute Arbeit“ Wissenschaftlern eine dauerhafte Perspektive an den Hochschulen zu eröffnen. Die Grünen und der Freie Zusammenschluss der StudentInnenschaften (FZS) forderten die Aufhebung des Kooperationsverbots für alle Bildungsbereiche.
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, forderte Bund und Länder auf, dringende Probleme wie Renovierung und Bau von Räumlichkeiten zu lösen. (dpa)