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Direkte Demokratie Direkte Demokratie: Drei Möglichkeiten in der Gemeinde

23.11.2012, 19:13

Halle (Saale)/MZ. - Die einfachste ist die Gründung einer Bürgerinitiative, die dem Rat Vorschläge unterbreitet. Nimmt sich dieser solcher Vorschläge nicht an, kann ein Bürgerbegehren zu einer wichtigen gemeindlichen Angelegenheit gestartet werden. Es muss eine Frage gestellt werden, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Das Begehren muss von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten der Gemeinde unterschrieben werden. Erklärt der Gemeinderat das Begehren für zulässig, wird die Frage aus dem Bürgerbegehren Grundlage eines Bürgerentscheids. Stimmt diesem die Mehrheit der Wahlberechtigten einer Gemeinde zu - mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten - muss der Gemeinderat den Bürgerentscheid umsetzen.