1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Corona-Regeln Sachsen Ausnahme: Längerer Genesenen-Status in Sachsen gilt für bestimmte Personen

Omikron-Variante Ausnahme: Längerer Genesenen-Status in Sachsen gilt für bestimmte Personen

Der Genesenennachweis ist nur noch für drei Monate gültig. In Sachsen gibt es allerdings eine Ausnahme-Regelung, die für bestimmte Personen einen verlängerten Genesenen-Status möglich macht.

Aktualisiert: 21.01.2022, 13:49
Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass der Corona-Genesenen-Status entsprechend einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass der Corona-Genesenen-Status entsprechend einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Foto: dpa (Symbol)

Dresden/dpa - In Sachsen gilt in der Corona-Pandemie bei der Verkürzung des Genesenen-Status eine Ausnahme: Die neue Regelung betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und gleichzeitig genesen sind. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage mit. Für alle anderen seien ohne entsprechende Übergangsregelung des Bundes auch rückwirkend alle ausgestellten Genesenen-Nachweise nur für drei Monate gültig. Zunächst hatte der MDR berichtet.

Sachsen unterstützt laut Ministerium einen Antrag der Gesundheitsministerkonferenz, der das Bundesgesundheitsministerium auffordert, eine Übergangsregelung zu prüfen.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass der Corona-Genesenen-Status entsprechend einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.