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Bizarrer Prozess Bizarrer Prozess: Wieviel Hund muss ein Sofa aushalten?

12.04.2011, 05:28
«Giant George» und sein Besitzer Dave Nasser teilen sich in Tucson (Arizona, USA) ein Sofa. In Magdeburg hingegen hat ein Mann Klage gegen ein Möbelhaus eingereicht, weil sein Luxussofa die Mitbenutzung durch seinen mittelgroßen Hund nicht ausgehalten habe. (ARCHIVFOTO: DPA)
«Giant George» und sein Besitzer Dave Nasser teilen sich in Tucson (Arizona, USA) ein Sofa. In Magdeburg hingegen hat ein Mann Klage gegen ein Möbelhaus eingereicht, weil sein Luxussofa die Mitbenutzung durch seinen mittelgroßen Hund nicht ausgehalten habe. (ARCHIVFOTO: DPA) Jeffery R. Werner

Magdeburg/dpa. - Ein edles rotes Ledersofa und ein großerHund waren am Dienstag die Hauptakteure in einem tierischenGerichtsstreit in Magdeburg. Das Möbelstück für 8000 Euro war fürden Rhodesian Ridgeback des Besitzers aus Oschersleben nichtwiderstandsfähig genug. Deshalb beklagte er das Möbelhaus, in dem eres vor fünf Jahren erworben hatte. Doch der 39-Jährige verlor. Erkonnte vor Gericht nicht beweisen, dass das Möbelhaus die Erstattungdes Preises zugesichert hatte, urteilte das Landgericht Magdeburg.Der Mann wollte sein Geld zurück, weil das Sofa die Mitbenutzungdurch seinen Hund nicht ausgehalten habe.

«Ich habe bereits beim Kauf der Couch mit einem sehr teurenLederbezug darauf hingewiesen, dass ein großer Hund im Haushalt lebtund das Stück auch mit nutzen soll», sagte der Kläger vor Gericht.Es sei ihm dennoch nicht vom Kauf abgeraten worden. Wenig späterstellte sich heraus, dass das edle Stück dem Lecken und Sabbern desgroßen Vierbeiners nicht standhalten konnte. Es wurde im wahrstenSinne des Wortes blass: Die rote Farbe wich, es bekam helle Flecke.

Daraufhin beanstandete der Käufer das Sofa beim Möbelhaus, dasAnfang 2007 einen Vertreter nach Oschersleben im Landkreis Bördeentsandte. «Ich bin seit langem in der Branche, aber so vieleFlecken habe ich auf einem hochwertigen Ledersofa nie gesehen»,sagte der Vertreter vor Gericht. «Hund oder Sofa», habe er dem Manngeraten. Der Kunde hätte eine Decke auf den edlen Lederbezugausbreiten sollen, um ihn vor dem großen schweren Jagdhundafrikanischen Ursprungs zu schützen.

Weil er eine rasche Lösung des Falles wollte, habe er dem Käuferangeboten, das Sofa neu zu beziehen, sagte der Vertreter. So habe erLederproben geschickt, die dem Hund besser widerstehen könnten. Dochdiese Muster waren eben nicht von jenem rot, von dem der RhodesianRigdeback so gern schleckte. Also schickte der Käufer sie zurück.«Über die Kosten für einen Neubezug oder eine eventuelle Rücknahmezum Kaufpreis ist nie gesprochen worden», sagte der Vertreter.Für das Gericht stand damit Aussage gegen Aussage. Da der Kläger inder Beweispflicht war, wurde dessen Klage abgewiesen.

Es sei lediglich vereinbart worden, das Stück in Oscherslebenwieder abzuholen und in die Firmenzentrale zur Begutachtung zubringen, sagte der Vertreter des Möbelhauses. Dort kam die Couch imJuni 2007 an und verschwand später spurlos. Fazit für den Kläger:Geld weg, Sofa weg, Hund noch da. Und nun kommen noch dieGerichtskosten hinzu.

Das vom Landgericht Magdeburg zur Verfügung gestellte Handout zeigt ein verschmutztes Luxussofa, mit dem sich das Landgericht Magdeburg am Dienstag (12.04.2011) beschäftigte. (FOTO: DPA)
Das vom Landgericht Magdeburg zur Verfügung gestellte Handout zeigt ein verschmutztes Luxussofa, mit dem sich das Landgericht Magdeburg am Dienstag (12.04.2011) beschäftigte. (FOTO: DPA)
dpa-Zentralbild