1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Tipps zum Umgang mit Airbnb und Co.: Airbnb, Wimdu, 9flats: Diese rechtlichen Hürden gibt es für Nutzer

Tipps zum Umgang mit Airbnb und Co. Airbnb, Wimdu, 9flats: Diese rechtlichen Hürden gibt es für Nutzer

05.04.2017, 18:22

Wer auf Onlineportalen zum Mieter oder Vermieter werden will, muss einiges beachten. In der Regel wollen die Anbieter viele Daten von ihren Nutzern. Airbnb etwa steht in der Kritik, weil es auch ein Profilbild und ein personalisiertes Zahlungsmittel verlangt. Wer ein Zimmer oder eine Wohnung vermietet, für den könnten die Einnahmen steuerlich relevant werden. Ob Abgaben gezahlt werden müssen, hängt von der persönlichen Situation ab, aber Einkünfte sollten immer in der Steuererklärung vermerkt werden. Airbnb verschickt dazu einmal im Jahr einen Erinnerungsmail. Außerdem gibt es auf den Portalen Hinweise und Tipps. Airbnb hat zum Beispiel „Sei ein guter Gastgeber“-Seite eingerichtet, wo auch auf lokale Abgaben wie Ortstaxen hingewiesen wird.

Wer seine Mietwohnung für kurze Zeiträume teilweise oder ganz weitervermieten möchte, braucht die ausdrückliche Zustimmung seines Vermieters. „Wer diese Zustimmung nicht hat, riskiert eine Abmahnung und anschließend eine fristlose Kündigung“, verdeutlicht Jeannette Gresch, Fachanwältin für Mietrecht aus Halle. Bei Eigentumswohnungen hingegen sei die Vermietung erlaubt. „Allerdings könnte die Hausgemeinschaftsordnung der Nutzung als Ferienwohnung entgegensprechen“, so Gresch. Außerdem muss auf Verordnungen wie Zweckentfremdungsverbote geachtet werden. „Damit können die Kommunen die kommerzielle Nutzung von Wohnraum einschränken“, erklärt die Juristin. (mz/jul)