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Zeit der Rauchzeichen Welche Regeln in Zeitz für das Verbrennen von Gartenabfällen gelten

Bis zum 30. Oktober dürfen in Zeitz pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden. Vor einem Jahr hat der Stadtrat so entschieden. Wie es aktuell aussieht.

Von Angelika Andräs 07.10.2021, 07:33
 Ast- und Grünschnitt dürfen verbrannt werden.
Ast- und Grünschnitt dürfen verbrannt werden. (Foto: Torsten Gerbank)

Zeitz/MZ - Es qualmt wieder. Seit dem 1. Oktober ist das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt. Und das wurde in Zeitz offensichtlich unmittelbar genutzt. Eine Anwohnerin aus Zeitz-Ost ist wütend. „Ich weiß nicht, warum das nicht endlich aufhört. Alle reden von Natur und Klima! Da könnten die Fridays-for-Future-Jugendlichen mal ganz direkt demonstrieren!“ Ihre Mutter sei schwer asthmakrank und leide selbst bei schönem Wetter unter dem Qualm, der sich über Zeitz legt. „Die Vernunft wird im Oktober und März ausgeschaltet“, meint sie, „da muss auf Teufel komm raus bei jedem Wetter angefeuert werden!“ Und darin sieht sie auch eines des wesentlichen Probleme: Immer wieder halten sich Kleingärtner und Grundstückbesitzer nicht an die gesetzlichen Vorgaben und kontrolliert werde nicht oder zu wenig.