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Verbraucherzentrale in Zeitz Verbraucherzentrale in Zeitz: So reagieren Sie richtig bei Post vom Inkasso-Anwalt

Von Klaus-Dieter Kunick 29.05.2016, 14:28
Im Internet sind Formulare zum Mahnantrag zu finden, die die Inkassobüros den Schuldnern zusenden.
Im Internet sind Formulare zum Mahnantrag zu finden, die die Inkassobüros den Schuldnern zusenden. Screenshot

Weissenfels/Zeitz - Wie schnell es gehen kann, dass Schulden auflaufen, schildert Sybille Schwarz von der Verbraucherzentrale Zeitz. Eine Frau aus dem Weißenfelser Raum hatte 100 Euro Stromschulden, aber sie rührte sich ein Dreivierteljahr lang nicht und zahlte auch keinen einzigen Cent.

Dann kam das große Staunen und Zittern. Plötzlich waren es knapp 400 Euro, die gefordert wurden. Die Frau hatte keine Wahl, als sich das Geld von Bekannten zu leihen, um die Rechnung zu begleichen - mühsam musste sie ihre Schulden abstottern.

Dabei hatte sie offenbar noch Glück. „Gerade Stromanbieter fackeln meist nicht lange und stellen den Strom ab“, erklärt die Verbraucherberaterin.

Schuldenberge seien leider keine Einzelfälle. Nach wie vor gibt es im Burgenlandkreis eine hohe Zahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen Schulden machen, sie nicht begleichen können und sich deshalb in ihrer Verzweiflung an die Verbraucherzentrale nach Zeitz wenden.

Am Dienstag, 31. Mai, findet in der Verbraucherzentrale in Zeitz eine Spezialberatung zum Thema Versicherung und Altersvorsorge statt. Eine Expertin der Verbraucherzentrale aus Halle steht Interessierten allen Rede und Antwort. Bestehende Versicherungen können mitgebracht werden. Es macht sich allerdings erforderlich, sich zuvor einen Termin einzuholen.

Weitere Infos unter: 03441/ 25 11 16 oder unter 0345/298 03 29 oder per E-Mail: [email protected]

In Weißenfels gibt es kein solche Beratungsstelle. „Im Durchschnitt sind das etwa 20 Frauen und Männer, die monatlich bei mir Rat suchen“, sagt Sybille Schwarz. Darunter seien aus oben genanntem Grund eben nicht nur Zeitzer, sondern auch viele Hilfesuchende aus dem Weißenfelser Raum.

Die Höhe der Rückstände reichen von fünf bis knapp 1.000 Euro. Es waren jedoch auch schon Forderungen dabei, die im Centbereich lagen.

Aufgeschreckt werden die Schuldner zumeist dann, wenn die Mahnungen nicht oder nicht mehr vom eigentlichen Gläubiger kommen.

Viele Gläubiger bedienen sich laut Information der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zur Eintreibung ihrer Forderungen fremder Hilfe. Vorgerichtlich werden neben Rechtsanwälten häufig Inkassounternehmen eingesetzt. Inkassobüros sind private Unternehmen, die im Auftrag der Gläubiger tätig werden und deren Forderungen beizutreiben versuchen. Inkassobüros dürfen den Bürger nicht in unlauterer Weise unter Druck setzen, informiert die Verbraucherzentrale.

Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, erhält früher oder später Post von einem Rechtsanwalt oder immer häufiger von einem Inkassounternehmen.

Allerdings, so erklärt Sybille Schwarz, sind nicht alle Forderungen berechtigt. „Die Hälfte aber schon“, sagt sie. Die MZ fasst zusammen, was die Verbraucherschützerin rät:

Was passiert, wenn die Mahnung ignoriert wird?

Die Schuld sollte umgehend beglichen werden, denn oftmals erhöhen sich die finanziellen Forderungen mit der Zeit. „Die Schuldner, die aus allen Schichten kommen, warten zu lange“, sagt Schwarz.

Viele würden erst zu ihr kommen, wenn sie das Inkassobüro angeschrieben hat. Viele glauben zudem, dass sie erst nach drei Mahnungen reagieren müssen. „Das ist ein Irrtum.“

Welche Fehler begehen Schuldner außerdem?

Etliche gehen zwar in die Offensive, aber sie verhalten sich falsch. Sie rufen beim Gläubiger an, reden mit irgendjemandem und glauben, dass alles erledigt sei - leider ein weiterer Irrtum. Und wieder andere schauen nicht auf die Laufzeit von Verträgen. Sie kündigen zwar, beachten aber nicht die Kündigungsfrist. Und schon hat sich der Vertrag verlängert.

Um welche Schulden handelt es sich zumeist?

Die Palette ist ziemlich breit: Oft sind es Mietschulden. Häufig sind auch die Fälle, in denen für Erotikdienstleistungen (Telefonsex zum Beispiel) nicht gezahlt wird. Es geht um Kaufverträge nach Online-Bestellungen oder eben auch um Telekommunikationsleistungen.

Was ist zu tun, wenn ein Mahnschreiben kommt?

Verbraucher sollten Inkasso-Schreiben immer genau prüfen und keine vorschnellen Zahlungen tätigen. Denn statt einer berechtigten Forderung kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Im Zweifelsfall kann man die Verbraucherzentrale aufsuchen und den Fall schildern. Nicht vergessen: Die Unterlagen mitbringen. In der Beratung wird sich die Zusammensetzung der Rechnungen angesehen und herausgefunden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden dürfen. Betroffene erhalten in der Verbraucherzentrale zudem Hinweise, wie sie sich gegen unberechtigte Inkassoforderungen zur Wehr setzen können.

Verhalten sich die Inkassobüros fair?

Es ist schon vorgekommen, dass die Kosten in die Höhe getrieben worden sind. Wenn ein Inkassobüro seine Forderungen bewusst hinauszögert, ist das nicht hinzunehmen. Das Büro hat die Pflicht zur Schadenminderung.

Kann die Mahnung zurückwiesen werden?

Wer sich sicher ist, dass die Forderung keine Berechtigung hat, sollte sie schriftlich zurückweisen - am besten als Einschreiben, um es später nachweisen zu können. Das Unternehmen darf in diesem Fall nicht einfach Geld vom Konto abbuchen. Verbraucher sollten ihre Kontobewegungen im Blick behalten und notfalls zurückbuchen.

Sollte irgendwas unterschrieben werden?

Auf keinen Fall sollten vorformulierte Schuldanerkenntnisse oder vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben werden. Stattdessen kann man um eine detaillierte Forderungsaufstellung bitten. Verbraucher können übrigens ihre Erfahrungen insbesondere mit Inkasso-Unternehmen auch über ein Online-Formular schildern. (mz)

Das Onlineformular finden Sie unter: www.vzsa.de/kontaktformular-inkasso