Kommentar Radfahren in der Fußgängerzone in Zeitz verboten? Dann aber Kontrollen bitte!
Angelika Andräs meint, dass dann Verstöße gegen das Verbot auch geahndet werden müssen.
Radfahren in der Fußgängerzone ist in Zeitz verboten. Das soll auch so bleiben, sagt die Mehrheit der Stadträte. Ist in Ordnung. Doch nun ist die Stadt am Zug: Kontrollen bitte!
Das Hauptargument gegen die Radler in der Altstadt ist die Sicherheit der Fußgänger. Und das ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Rücksichtslose Raser sitzen nicht nur am Autolenkrad, sondern auch auf dem Fahrradsattel. Dass man die nicht zwischen den Fußgängern will, ist verständlich und richtig und wichtig.
Nur: Da sind sie doch längst! Während sich all jene, die tatsächlich gemütlich mit dem Rad zum Einkaufen fahren würden, an das Radfahrverbot halten, brettern tagtäglich die Raser durch und gefährden immer wieder Fußgänger. Das wird seit Jahren so geduldet. Und ist genau genommen ein unhaltbarerer Zustand, denn hier wird ständig gegen eine geltende Regel verstoßen.
Es ist auch eine Ungleichbehandlung, denn einen Teil der Radfahrer lässt man trotz Verbots und wider besseren Wissens gewähren. Das geht nicht. Wenn man sich für das Verbot ausgesprochen hat, müssen das alle akzeptieren. Dann gilt das Verbot. Und dann muss dessen Einhaltung auch kontrolliert werden. Zum Schutz der Fußgänger.
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