Prozess wegen Körperverletzung Meuselwitzer vor Gericht: Warum der Richter dem Opfer nicht glaubt
Wieso trotz einiger Vorstrafen des Angeklagten sich dafür entschieden wird, das Verfahren einzustellen.

Zeitz - Vor dem Amtsgericht Zeitz ist das Verfahren gegen einen 37-jährigen Meuselwitzer wegen Körperverletzung wieder eingestellt worden. Der Richter hatte während der Verhandlung seine Probleme mit der Glaubwürdigkeit des Opfers, fragte die Staatsanwältin, ob weitere Zeugen nötig seien oder die Sache fallengelassen werden könne. „Sie müssen sich zurückhalten, weil Sie unter Bewährung stehen“, meinte diese in Richtung Anklagebank, „deswegen kommen auch kleinere Angelegenheiten zur Anklage. Aber in diesem Fall kann man wirklich einstellen.“
Richter glaubt Aussage des Opfers nicht so ganz: Streit oder Schläge?
Eine 38-jährige Zeitzerin warf dem Meuselwitzer vor, von ihm in einem Bus nach Sachsen-Anhalt massiv beleidigt worden sein und später vor ihrem Haus von ihm auch geschlagen und getreten worden zu sein. „Ja, wir hatten uns gestritten, weil ich zu laute Musik angehabt habe, und ich habe sie auch beleidigt“, gab der Angeklagte offen zu, „als sie dann zum Busfahrer vormachte und die Polizei rief, bin ich eine Haltestelle vorher ausgestiegen.“ Im Oktober 2020 soll es dann in Zeitz zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein.
„Der hat mich vor meinem Haus abgepasst, als ich mit dem Hund rauswollte. Der hat mir sofort ins Gesicht gespuckt, mich geschlagen und gegen das Bein getreten“, meinte das vermeintliche Opfer im Gerichtssaal. Wie der Angeklagte letzteres mit einem Gipsbein und an Krücken laufend allerdings gemacht haben soll, konnte sie sich dann aber nicht erklären.
Kumpel des Angeklagten bekräftigt seine Aussage
Auf einem Polizeifoto konnte der Richter zudem trotz dazu passenden Attest vom Arzt keinerlei Prellungen im Gesicht feststellen. Dazu brachte die Frau noch eine mysteriöse Geschichte ins Spiel, bei der ihr der Angeklagte vor über 15 Jahren bei einer Arbeitsamtmaßnahme in Laucha eine Pistole an den Kopf gehalten haben soll. Sicher sei sie sich aber jetzt nicht mehr, erklärte die Frau, ob der Meuselwitzer das denn damals auch tatsächlich gewesen sei.
Der hatte einen Kumpel mit zur Verhandlung gebracht, der dann auch aussagen konnte, dass die beiden sich gestritten haben. „Die Frau fing dann auf einmal an, laut und ständig wiederholend Vergewaltigung zu rufen. Dabei hat er die gar nicht angefasst. Wir wollten uns nur eine Baustelle in der Straße anschauen und wussten gar nicht, dass die dort wohnt“, meinte der 53-Jährige. Dass der Angeklagte mit einem Gipsbein unterwegs war und deswegen gar nicht viel machen konnte, konnte er bestätigen. Spätestens da schienen Richter und Staatsanwältin genug gehört zu haben. So ging der Prozess für den Angeklagten glimpflich aus. (mz)